Geklagt hatten mehrere Verbände, unter anderem die Allianz pro Schiene und der BUND. Die Groß-Lkw sollen gegen EU-Recht verstoßen.
Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts hat die Klage nun abgewiesen. In der Sache verstoße die Verordnung, die den Betrieb der Gigaliner ermöglicht, nicht gegen die zugrundeliegende EU-Richtlinie 96/53/EG, die die zulässigen Abmessungen von Lkw im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr festlegt. Die Richtlinie sei in ihren Vorgaben unbestimmt und offen, was für den jeweiligen Staat einen großen Umsetzungsspielraum ermögliche. Den sieht das Gericht hier nicht überschritten. Sowohl die Beförderung "im Rahmen bestimmter Tätigkeiten im innerstaatlichen Verkehr" ist im Rahmen der Richtlinie als auch die Verlängerung des Versuchszeitraums, beides Regelungen, die in Deutschland per Verordnung festgelegt sind.
Berufung und Revision zugelassen
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat das Gericht sowohl die Berufung als auch die Sprungrevision zugelassen. Allianz pro Schiene, BUND, DUH und ACV prüfen nun weitere Schritte. "Wir sehen das Urteil mit einem lachenden und einem weinenden Auge", sagte der Geschäftsführer der Allianz pro Schiene, Dirk Flege. "Das Urteil stärkt die Klagebefugnis von Umweltverbänden und wird eine deutschlandweite Präzedenzwirkung entfalten. Zugleich haben wir uns in der Sache vorerst nicht durchgesetzt." Das Gericht hatte betont, dass die Verbände klagebefugt sind und die Klage daher zulässig ist, da Umweltbelange betroffen sind. (KH/glp)