Foto: JobRad

Dienstrad

Gutes Dienstrad nicht teuer

Dienstwagen, klar, aber Dienstfahrrad? Anbieter wie Jobrad mit E-Bike Leasing inklusive Gehaltsumwandlung sind bei Firmen gefragt. Und das nicht ohne Grund.

E-Bike, E-Fahrrad oder Pedelec – die elektrisch unterstützte Mobilität auf zwei Rädern boomt. „Ich fahr so gerne Rad. Wenn die Sonne scheint, die Winde wehn, und die Andern dumm an der Ampel stehn“ – Peter Petrel wusste schon 1978 die Vorteile der Fortbewegung mit dem Drahtesel zu besingen. In dem Jahr findet übrigens auch die erste Pressekonferenz einer Organisation namens BDL statt – dem Bund Deutscher Leasingunternehmen. Zwar werden dabei „Straßenfahrzeuge“ unter den Leasinganlagen namentlich erwähnt, dass man dareinst aber auch Fahrräder würde verleasen können, auf die Idee dürfte damals noch niemand gekommen sein. Heute ist dieses Geschäftsmodell auf dem aufsteigenden Ast, das Fahrrad als Verkehrsmittel der Wahl für den Weg von und zur Arbeit boomt, keine Frage.

Wie lautet die neue steuerliche Grundlage?

Seit knapp fünf Jahren ist nun so richtig Musik in der Kiste. Denn im November 2012 haben die Finanzminister der Länder in einem Erlass entschieden, dass das so genannte Dienstwagenprivileg ab sofort auch für Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes gilt. Somit findet Paragraf 8 Absatz 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes auch bei Fahrrädern, Pedelecs und E-Bikes Anwendung. Unternehmen wird damit die Möglichkeit eröffnet, ihren Mitarbeitern statt eines Dienstwagens auch ein Dienstfahrrad zur Verfügung zu stellen.

Für den Arbeitnehmer bedeutet das: Der geldwerte Vorteil, der bei der Bereitstellung des Dienstrades durch den Arbeitgeber entsteht, muss – wie beim Dienstwagen - mit einem Prozent des Brutto-Listenpreises monatlich versteuert werden. In einem Punkt sind Diensträder sogar besser gestellt als Dienstwagen: Der Anfahrtsweg zur Arbeit muss nicht versteuert werden. Mal ganz abgesehen von dem weitaus niedrigeren Anschaffungspreis und entsprechend geringer Versteuerungsrate eines Fahrrades gegenüber einem Auto.

Welche Anbieter gibt es?

Seither rangeln sich in Deutschland eine Anzahl von auf das Zweirad-Leasing spezialisierten Anbietern um die Gunst der vorwiegend gewerblichen Kundschaft. Unternehmen wie

  • Company Bike solutions
  • Lease Rad
  • Mein Dienstrad
  • Eurorad
  • Businessbike
  • Lease a bike
  • E-Bike Company
  • Leasing E-Bike
  • Jobrad

bieten auf diese Klientel zugeschnittene Angebote.

Jobrad ist zum Beispiel das 2012 aufgelegte Dienstradkonzept der Lease Rad GmbH. Dabei kooperieren bundesweit bereits über 4.800 Arbeitgeber und mehr als 4.000 Fachhändler. Arbeitnehmer suchen sich bei einem dieser Jobrad-Fachhandelspartner ein Fahrrad oder E-Bike nach ihren Wünschen aus – aber anstatt es direkt zu kaufen, beziehen sie ihr Wunschrad über den Arbeitgeber und profitieren damit von niedrigen monatlichen Leasingraten und Steuervorteilen.

„Nicht nur für Arbeitnehmer ist Jobrad ein klares Plus, auch die Unternehmen profitieren“, betont Ulrich Prediger, Jobrad-Erfinder und einer der beiden Geschäftsführer bei Jobrad. „Arbeitgeber gewinnen mit Jobrad an Image und Attraktivität für Mitarbeiter und gleichzeitig entlasten sie die Umwelt. Um nur ein Beispiel zu nennen: Auf einen Autostellplatz passen bis zu sieben Fahrräder.“

Wie funktioniert die Gehaltsumwandlung?

Eine weitere Parallele zum Auto ist auch das Gehaltsumwandlungmodell, das auch beim Rad mittlerweile nicht selten Anwendung findet. Bei der Barlohnumwandlung, die häufig auch als Synonym zu Gehaltsumwandlung verwendet wird, entscheidet der Mitarbeiter einen Teil des vertraglichen Arbeitsentgelts nicht in bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des Leasinggegenstandes Fahrrad zu erhalten. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber einen Teil des monatlichen Gehalts in Höhe der Leasingrate einbehält. Dieser Barlohn wird wiederum in sogenannten Sachlohn umgewandelt, in unserem Fall ist das die Überlassung eines Fahrrads.

Durch das Dienstrad entsteht dem Arbeitnehmer ein geldwerter Vorteil, den er zu versteuern hat. Allerdings lediglich nach der sogenannten Ein-Prozent-Regel. Das lohnt sich: bis zu 40 Prozent kann der Vorteil gegenüber einem Direktkauf betragen, zumindest nach der Rechnung von Jobrad. Apropos Rechnung: Wer wissen möchte, wie sich der Kaufpreis eines Fahrrades auf dessen Leasingrate auswirkt, der kann sich dies – zum Teil sehr detailliert - im Internet berechnen lassen. Gleich mehrere Anbieter haben entsprechende Offerten.

Welche Servicepakete schnüren die Anbieter?

Ganz wie beim Auto wird vielfach auch ein Servicepaket aus Vollkaskoversicherung, Mobilitätsgarantie und regelmäßiger Inspektion angeboten. Einige der Dienstleister ermöglichen diese Inspektion vor Ort, das heißt, die Mechaniker kommen in die Firma und nehmen die Räder beim Leasingnehmer unter die Lupe.

Ganz wie beim Auto geht es auch nach Ablauf der vereinbarten Leasingdauer mit dem Andienungsrecht in die letzte Runde. Andienungsrecht bedeutet, dass dem Leasinggeber die Möglichkeit eingeräumt wird, dem Leasingnehmer (Arbeitgeber) das Fahrrad oder E-Bike am Ende der Vertragslaufzeit zum Kauf anzubieten. Der Leasingnehmer hat allerdings grundsätzlich keinen rechtlichen Anspruch auf eine Übernahme des Leasingobjektes. Aufgrund der gesetzlichen Regelung ist ein Andienungsrecht beim Jobrad zwingend erforderlich, da es sich sonst um einen Mietkauf handeln würde. Dieser ist aber wiederum für den Arbeitgeber bilanzierungspflichtig, was nur durch ein Andienungsrecht vermieden werden kann und somit die einzige Möglichkeit darstellt.

Auch in rechtlicher Hinsicht gibt es für Fuhrparkmanager in Bezug auf die gewerbliche Nutzung einiges zu beachten, lesen Sie dazu hier:

Wie viele Diensträder gibt es?

Über welche Zahlen sprechen wir eigentlich? Zwischen Januar und Juni 2017 wurden rund 2,64 Millionen Fahrräder und E-Bikes in Deutschland verkauft. Ungebrochen ist dabei der Boom zum Elektro-Fahrrad. Der Zweirad-Industrie-Verband schätzt, dass bereits im 1. Halbjahr 2017 rund 540.000 E-Bikes über den Handel abgesetzt wurden. Auf das Gesamtjahr bezogen rechnet die Industrie mit ca. 680.000 verkauften Fahrzeugen. Über die Anzahl der Diensträder in Deutschland gibt es keine verlässlichen Zahlen, Schätzungen gehen von rund 200.000 aus.

Gerade bei den geleasten Dienstfahrrädern schlägt der Trend zum Radeln mit Motorunterstützung immer stärker durch: „Der Anteil an E-Bikes beträgt bei uns 50 Prozent mit zunehmender Tendenz – letztes Jahr waren es noch 40 Prozent“, so Rita Leusch von Jobrad.

Die Erfahrungen der Firma ISS mit dem Betrieb von gewerblichen Lastenrädern lesen Sie im Interview

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