Wer bei einem verkehrswidrigen Überholmanöver einen tödlichen Unfall verursacht, kann zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt werden. Das gilt auch für unbescholtene Fahrer, wie das Oberlandesgericht Hamm nun entschieden hat.
Bei dem zu einem Jahr und drei Monaten verurteilten Autofahrer handelte es sich um den Mitarbeiter eines Paketdienstes, der mit seinem Lieferwagen mehrfach hintereinander andere Verkehrteilnehmer gefährlich überholt hatte. Als er ein weiteres Fahrzeug passieren wollte und dabei eine Sperrfläche sowie die für den Gegenverkehr vorgesehene Linksabbiegespur überfuhr, kollidierte er bei Tempo 75 bis 90 mit zwei entgegenkommenden Autos. Dabei wurde einer der Insassen getötet, drei weitere schwer verletzt. Das Amtsgericht Ahaus verurteilte den Lieferwagenfahrer daraufhin wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung in drei Fällen und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten ohne Bewährung. Zudem wurde die Fahrerlaubnis entzogen.
Das Landgericht Münster bestätigte das Urteil in einem Berufungsverfahren (Az.: 5 Ns 108/16). Zwar sei dem nicht vorbestraften Angeklagten eine günstige Sozialprognose zu stellen, vor dem Hintergrund der rücksichtslosen und risikobereiten Fahrweise rechtfertige das aber keine Bewährung. Der Verkehrsverstoß sei Ausdruck einer verbreiteten Einstellung, die die Geltung des Rechts nicht ernst nehme. Das Verhalten zeige, dass er sich ohne Bedenken über Verkehrsregeln und die Sicherheitsinteressen anderer Verkehrsteilnehmer hinweggesetzt habe. Die vom Angeklaten beim OLG Hamm eingelegte Revision blieb ohne Erfolg.
(Az.: 4 RVs 33/17) SP-X
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