Foto: JobRad

Neue Dienstradförderung

Finanzbehörden weiten Förderung für Diensträder aus

Die kürzlich eingeführten Steuervorteile für E-Autos und S-Pedelecs als Dienstfahrzeuge gelten jetzt für alle Dienstfahrräder. Der Mobilitätsdienstleister Jobrad erklärt die Details.

Die im November 2019 zunächst nur für Dienst-E-Autos und -S-Pedelecs eingeführte Förderung haben die obersten Finanzbehörden der Länder auf alle Diensträder ausgeweitet. Dazu haben sie den bestehenden Steuererlass angepasst. Darauf weist der Dienstradleasing-Anbieter Jobrad hin. Von der neuen Förderung profitieren auch Angestellte, die ihr Dienstrad bereits 2019 erstmals von ihrem Arbeitgeber übernommen haben.

Bemessungsgrundlage viertelt sich

So wird das Diensträder-Leasing im Fall einer Gehaltsumwandlung wie folgt gefördert: Für alle seit dem 1. Januar 2019 erstmals überlassenen Diensträder viertelt sich ab dem 1. Januar 2020 die Bemessungsgrundlage, nach der die Höhe des zu versteuernden geldwerten Vorteils bei privater Nutzung berechnet wird.

Diese neue 0,25-Prozen-Regel gilt allerdings nicht rückwirkend für die Dienstradversteuerung im Kalenderjahr 2019, hier bleibt es bei der 0,5-Prozent-Regel.

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0,25-Prozent-Förderung für alle Fahrräder und E-Bikes

"Wir freuen uns über die schnelle Reaktion der Länderfinanzbehörden, die klargestellt haben, dass die mit dem Klimapaket anvisierten Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Mobilität für alle Diensträder gelten", sagt Jobrad-Geschäftsführer Holger Tumat.

Die im Jahressteuergesetz 2019 verankerte Dienstradförderung betrifft nur die aktuell noch selten genutzten S-Pedelecs, also E-Bikes mit Tretunterstützung bis 45 km/h, die rechtlich als Kraftfahrzeuge gelten. Weitere Informationen zur Neuregelung der Dienstradversteuerung finden Jobrad-Arbeitgeber und ihre Mitarbeiter hier.

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Über Jobrad

Jobrad, Anbieter von Dienstradleasing, organisiert als Mobilitätsdienstleister mit einer digitalen Portallösung die Dienstradüberlassung zwischen Arbeitgebern und Mitarbeitern: Angestellte suchen sich ihr Wunschrad beim Fachhändler oder online aus – alle Hersteller und Marken sind möglich.

Der Arbeitgeber least das Dienstrad und überlässt es dem Mitarbeiter zur beruflichen und privaten Nutzung. Bezieht der Mitarbeiter das Fahrrad oder E-Bike per Gehaltsumwandlung, profitiert er von einer steuerlichen Förderung (0,25 %-Regel) und spart gegenüber einem herkömmlichen Kauf bis zu 40 Prozent. Ein arbeitgeberfinanziertes Jobrad ist für den Mitarbeiter kosten- und steuerfrei. Kunden von Jobrad sind zum Beispiel Bosch, SAP und Deutsche Bahn. (cr)

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