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Foto: EnBW
Um jedem E-Auto-Fahrer das Laden zu ermöglichen, forciert die neue Ladesäulenverordnung die Ausstattung mit Kartenlesegeräten.

Ladesäulenverordnung

Keine Ladesäule ohne Kartenleser

Durch die neue Ladesäulenverordnung sind Aufsteller von Ladesäulen verpflichtet, sie mit einem Lesegerät für EC- und Kreditkarten auszustatten.

Die neue Ladesäulenverordnung soll Fahrern von E-Autos das Leben leichter machen. Die Novellierung ist nun im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Zu den für Verbraucher wichtigsten Punkten zählt der verpflichtende Einbau eines Kartenlesegeräts für gängige EC- und Kreditkarten. Die Regelung soll das Bezahlen vereinfachen und Nutzungs-Hürden abbauen. Allerdings gilt sie lediglich für ab dem 1. Juli 2023 neu errichteten Säulen.

Darüber hinaus sieht die novellierte Verordnung eine Schnittstelle vor, die es erlaubt, Standortinformationen und dynamische Daten wie den Belegungsstatus und die Betriebsbereitschaft an die Verbraucher zu übermitteln. (Holger Holzer/SP-X/dnr)

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Ladesäulenverordnung (LSV)

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Das Bezahlen an Ladesäulen soll einfacher werden. Die Regierung setzt dafür auf den verpflichtenden Einbau eines Kartenlesers für EC- und Kreditkarten.  

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Streit um Ladesäulenverordnung

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