Zum 6. Juli 2022 werden für neue Autos in der EU eine Reihe neuer Assistenzsysteme und technischer Ausstattungsmerkmale verpflichtend. Zunächst betrifft die Verordnung die Typengenehmigung von Kfz, ab 2024 werden die Techniken für alle neu zugelassenen Kfz zur Ausstattungspflicht. Laut dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat DVR sind vor allem sicherheitsrelevante Systeme vorgesehen, die einen Beitrag dazu leisten, Unfälle zu verhindern oder die Schwere von Unfällen abzumildern.
Folgende Assistenzsysteme werden in Pkw ab 2022 Pflicht
- Intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA)
- Notbremslicht
- Rückfahrassistent
- Hochentwickelter Notbremsassistent (AEBS)
- Notfall-Spurhalteassistent (ELKS)
- Müdigkeitswarner (DDAW)
- Vorrichtung für Alkohol-Interlock
- Unfalldatenspeicher (EDR)
- Cyberangriff-Schutz
- Reifendrucküberwachung
- Überwachung der Fahrerverfügbarkeit für automatisierte Fahrfunktionen
Folgen Assistenzsysteme werden bei Bussen und Lkw ab 2024 Pflicht
- Intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA)
- Notbremslicht
- Rückfahrassistent
- Abbiegeassistent
- Müdigkeitswarner
- Vorrichtung für Alkohol-Interlock
- Cyberangriff-Schutz
- Reifendrucküberwachung
- Überwachung der Fahrerverfügbarkeit für automatisierte Fahrfunktionen
(Mario Hommen/SP-X/dnr)