Von Dennis Gauert
Wer häufig Güter von A nach B fährt, muss fit bei der Ladungssicherung sein. Häufig kommt es dennoch vor, dass Unternehmen keine geeigneten Ladungssicherungsmittel zur Verfügung stellen oder Fahrer nicht wissen, wie sie Zurrgurte, Sperrbalken und Ladungssicherungsnetze richtig verwenden. Der Volkswirtschaft entstehen durch ungesicherte Ladung im Jahr Schäden im Wert von 500 Millionen Euro, 2.500 Unfälle durch schlechte oder nicht gesicherte Güter sind im jährlichen Durchschnitt zu verzeichnen.
VDI definiert LaSi in umfangreicher Richtlinie
Dabei gibt ein Leitwerk seit dem Jahr 2004 vor, wie Güter eine feste Position auf der Ladefläche einnehmen müssen. Die VDI-Richtlinie 2700 formuliert Anforderungen für den sicheren Transport von Ladung. Sie definiert den Gebrauch von Zurrmitteln, einen Plan zur Verteilung von Lasten, und gibt Ladungssicherungsstandards auch fahrzeugspezifisch vor. Transporter bis 7,5 Tonnen ist zum Beispiel ein eigenes Kapitel gewidmet. Mit diesem Werkzeug an der Hand können sich weder Spediteure noch Fahrer herausreden, wenn Mängel bei der Sicherung aufgedeckt werden.
Was passiert bei einem Unfall?
Die Ladung muss nach eingängiger Rechtsprechung einer Notbremsung standhalten und gegen Fliehkräfte in Kurven gesichert sein. Außerdem dürfen schwere Güter keinesfalls auf der Ladefläche verrutschen können. Wer hier schlampt, hat den Kopf schnell in der Schlinge: Die Bußgelder reichen von 50 bis 150 Euro, je nach Schwere des Verstoßes können auch Punkte in Flensburg an- und der Fahrer dadurch ausfallen. Bei schweren Unfällen mit Personenschäden durch ungesicherte Ladung kommen noch der Vorwurf der Fahrlässigkeit und die Gefahr einer Haftstrafe hinzu.
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Wer haftet für die Ladungssicherung?
Für die Ladungssicherung haftet übrigens nicht nur der Fahrer, sondern auch der Verlader. Der Fahrer seinerseits muss die nötigen Ladungssicherungsmittel an der Rampe bereit stellen, den Verladevorgang jedoch nicht überwachen. Ihm obliegt jedoch die Nachprüfung der Ladungssicherung vor Fahrtantritt. Der Halter oder Mieter des Fahrzeugs wiederum ist verpflichtet, das Personal zu schulen und zu überwachen. Für Schäden oder Verlust des Frachtgutes während des Transports haftet der Fahrer, Schäden durch unzureichende Ladungssicherung zahlt der Absender, sofern es keine schriftliche Vereinbarung zur Ladungssicherung gibt.
Was können Unternehmen tun?
In Firmen, die häufig Transporte durchführen, sollte ein Ladungssicherungsbeauftragter ernannt werden, der die Ladungssicherung im Unternehmen überwacht. Transporte sollten schriftlich und durch Fotos dokumentiert werden. Hier empfehlen sich fortgeführte Kontrollbücher, die alle Ladungsvorgänge genau aufzeichnen. Im Fall eines Unfalls oder der Beschädigung von Frachtgütern können Verantwortliche dann leicht ermittelt werden. Regelmäßige Schulungen im Unternehmen sichern zudem das Fachwissen und sensibilisieren alle Beteiligten, besonderes Augenmerk auf die Ladungssicherung zu legen. Vor allem sollten Unternehmen darauf achten, Fahrzeuge und Ladungssicherungsmittel im technisch einwandfreien Zustand zur Verfügung zu stellen.
Welche Formen der Ladungssicherung gibt es?
Je nach Situation können verschiedene Arten der Ladungssicherung angebracht sein. Werden häufig Pakete per Transporter zum Kunden gebracht, kann teils auf Ladungssicherungsmittel verzichtet werden. Das formschlüssige Beladen reicht bei einer vollen Ladefläche als Schutz gegen Verrutschen aus. Ist die Ladefläche nur mittig mit leichtem Frachtgut gefüllt, kann auf Antirutschmatten und zusätzliche Ladungssicherungsnetze gesetzt werden. Bei schweren Gegenständen kann auf ein Verzurren, also den Kraftschluss, nicht verzichtet werden. Hier ist darauf zu achten, die im Ladeboden angebrachten Zurrösen nicht zu überfordern. In der Regel halten sie 300 bis 500 Dekanewton stand. Auch Zurrgurte sollten genau auf ihre Festigkeit und Gültigkeit geprüft werden.
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Ladungssicherungsmittel für jeden Zweck
Der Bereich Ladungssicherung ist insbesondere seit der VDI-Richtlinie gewachsen. Zahlreiche Hersteller bieten Zurrgurte, Antirutschmatten, Sperrbalken, Transportboxen und Netze zur Sicherung an. Palettenware sollte in der Regel auf Antirutschmatten aus Material mit hohen Reibungskoeffizienten gestellt und dann verzurrt werden (Kraftschluss). Befinden sich scharfe Kanten an der Ladung, sollte ein Kantenschutz unter die Zurrmittel gelegt werden, um Beschädigungen an der Ware zu vermeiden und ein Reißen der Gurte zu verhindern. Hoch gestapelte Palettenware kann, sofern fest umwickelt, auch mit Sperrbalken gestoppt werden. Für Zwischenräume empfehlen sich zudem aufblasbare Staupolster.
Kleinkram braucht ein Zuhause
Nicht nur Handwerker profitieren von Einbauten mit einzelnen Fächern für Werkzeuge, Schrauben und ähnliche kleine Gegenstände. Auch Spediteure können Zeit und Nerven sparen, indem einzelne Fahrzeuge für den Transport von Schüttgut und kleinen Gegenständen präpariert werden. Hier empfehlen sich fest mit dem Ladeboden verbundene Behälter oder eingebaute Regalzeilen. Auch wenn diese zum Beispiel mit dem Ladeboden verschraubt sind, brauchen sie übrigens nicht beim Straßenverkehrsamt eingetragen werden. Wichtig jedoch: Alle Behälterdeckel sollten entweder durch Clips oder Zurrgurte fest verschlossen werden. Die Regalzeilen sollten von namhaften Herstellern wie zum Beispiel Aluca, Bott, Sortimo oder Wistra geordert werden, die ihre Produkte strengen Prüfungen unterziehen.
Was Fuhrparkmanager tun können
Zum Job des Fuhrparkmanagers gehören nicht nur ein gutes Verhandlungsgeschick oder Kenntnisse über Fahrzeugtypen. Ferner sollte hier auch ein Gespür für die Betriebslogistik mit von der Partie sein. Zu oft kommt es nämlich vor, dass Fahrzeuge bestellt, aber keinem direkten Zweck zugeordnet werden. Nicht selten wechseln Fahrer ständig die Transporter und finden mal mehr, mal weniger sinnvolle Ladungssicherungsmittel darin vor. Zielführend ist eine Fuhrparkplanung nach Einsatzbereich. So kann ein Transporter für den Maschinentransport auf Paletten, ein anderer für den Transport von Schüttgut oder kleineren Paketen von vorn herein organisiert werden. Die Fahrzeuge sollten bei jeder Ausgabe auf das ausreichende Vorhandensein von Zurrmitteln für den gewünschten Einsatzzweck kontrolliert und dokumentiert werden.
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