Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig hat die Ladestationen LS 3.2-ER und LS 4.0 des Energienunternehmens EnBW überprüft und ihnen eine Baumusterprüfbescheinigung ausgestellt. Das bedeutet, dass die EnBW-Ladelösungen den Anforderungen des deutschen Eichrechts sowie des Verbraucherschutzes entsprechen.
Die beiden eichrechtskonformen Ladestationen EnBW LS 3.2-ER und deren Weiterentwicklung EnBW LS 4.0 sind in weiten Teilen Baden-Württembergs sowie im Bundesgebiet bereits in Betrieb. Zukünftig können Nutzer alle Verbrauchswerte ihrer Ladevorgänge mit ihrer Rechnung abgleichen.
"Ein Schritt zu mehr Transparenz"
Das Thema Eichrecht treibt derzeit die Elektromobilitätsbranche um: Laut Gesetzgebung müssen Messwerte öffentlicher Elektroladepunkte eichrechtskonform und für den Verbraucher überprüfbar sein.
"Das ist ein Schritt zu mehr Transparenz und für uns ein wichtiges Anliegen", sagt Marc Burgstahler, der den Bereich Elektromobilität bei der EnBW verantwortet. "Denn das schafft Vertrauen. Und Vertrauen ist für die aufstrebende E-Mobilitätsbranche ein entscheidender Erfolgsfaktor."
Über den Betrieb eichrechtskonformer AC-Ladelösungen hinaus ist es das Ziel der EnBW, bis Ende 2020 deutschlandweit 1.000 Schnellladestandorte zu betreiben. Dafür kooperiert die EnBW unter anderem mit dem größten deutschen Autobahnraststätten-Betreiber Tank&Rast, den Tankstellenbetreibern Shell und OMV sowie mit großen Handelsunternehmen wie hagebau und Euronics. (Red./cr)