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Diese Regeln müssen beachtet werden

Ladungssicherung im Pkw

Warum es sich lohnt, dem Thema Ladungssicherung gerade auch im Firmenwagen immer wieder Aufmerksamkeit zu zollen.

Von Sabine Neumann

Handy und Schlüssel liegen griffbereit irgendwo in der Mittelkonsole, eine Wasserflasche auf dem Beifahrersitz, der Schirm im Fußraum im Fonds. Das ist ganz normaler Außendienstalltag. Deshalb macht man sich prinzipiell auch keine Gedanken darüber, was passieren könnte. Allzu oft hat man schon gebremst, ohne dass einer dieser Gegenstände mit dramatischen Folgen im Auto herumgeflogen wäre.

Ladungssicherung: Gefahren lauern überall

Bei Koffern, Warenproben, Prospektordnern oder kleineren Bauteilen, die im Gepäckabteil verstaut werden, liegt der Gedanke an eine fachgerechte Sicherung schon etwas näher. Doch mal Hand aufs Herz - wer nimmt sich wirklich immer die Zeit dafür? Dabei lauert an all diesen Stellen eine Gefahr, deren Folgen niemand wirklich kennenlernen möchte.

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Laut ADAC kann schon ein herkömmlicher Regenschirm bei einem Auffahrunfall mit Tempo 50 unter Umständen zu einem 30 Kilogramm schweren Geschoss werden. Ungesicherte Kleinteile können bei einer entsprechenden Beschleunigung bis zum 50-fachen ihres Eigengewichts entwickeln. Dementsprechend genügt also schon eine verkehrsbedingte Vollbremsung, um das Risiko einer Verletzung für den Fahrer oder auch Beifahrer sprunghaft zu erhöhen.

Bereits die Vorstellung, von einem fliegenden Telefon getroffen zu werden, ist schlimm. Schlimmer noch aber ist das Szenario, dass sich nach einem Ausweichmanöver eine Flasche unter den Pedalen verklemmt und es dadurch zu einem Crash kommt. Klingt alles unwahrscheinlich, ist allerding schon passiert. Verletzungen des Mitarbeiters oder eines Unfallbeteiligten sind dann das eine.

Auch die eventuell entstehenden Ausfallzeiten sind weder für den Betroffenen selbst, noch die Kollegen oder gar aus Kostensicht erfreulich. Bußgelder von bis zu 10.000 Euro drohen, wenn der gewerbliche Fuhrpark für den ungesicherten Transport von Güter genutzt wird. Doch wie sieht es mit der Haftung aus

Wer kommt für mögliche Schäden auf?

Stellt sich nach dem Schadensereignis heraus, dass der verletzte Mitarbeiter Ladung in einem dafür nicht geeigneten Fahrzeug auf Weisung seines Arbeitgebers transportiert hat oder eine Einweisung in das Fahrzeug und die korrekte Verwendung von Ladungssicherungsvorrichtungen nicht erfolgt ist (BGV 29 - berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Fahrzeuge), kommt zunächst die Berufsgenossenschaft (BG) für den eingetretenen Personenschaden auf.

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"Der Anspruch des Mitarbeiters gegen den Arbeitgeber beschränkt sich nur auf eigene Sachschäden", macht Rechtsanwältin Katja Löhr-Müller deutlich, dass die rechtlichen Folgen nicht unerheblich sind. So können die Berufsgenossenschaften beim Arbeitgeber Regress geltend machen, wenn der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.

Dies ist unter anderem der Fall, wenn der Arbeitnehmer nicht ausreichend unterwiesen wurde, auf was bei der Ladungssicherung im Pkw zu achten und wie sie durchzuführen ist. Wurde man als Fuhrparkleiter für diese Aufgabe beauftragt, dann könnten die Forderungen für die Schadensfolgen möglicherweise sogar ihn direkt treffen. Andererseits kann selbstverständlich auch der Fahrer selbst in die Pflicht genommen werden, sollte ihm eine ungenügende Sorgfalt beim Verstauen von Kisten, Taschen und Kleinkram nachzuweisen sein.

Große Auswahl an Transport- und Ladungszubehör erhältlich

Damit es erst gar nicht zu solchen Szenarien kommt, spielt bei den Herstellern das Thema Ladungssicherung in der Betreuung von Flottenkunden eine essentielle Rolle. "Wir bieten unseren Kunden Fahrzeuge, die seit jeher für höchste Sicherheit stehen und - beispielsweise bei der Mercedes-Benz C-Klasse - bereits serienmäßig über eine umfangreiche Ausstattung im Hinblick auf Laderaumabsicherung verfügen. Darüber hinaus ist eine große Auswahl an Transport- und Ladungszubehör erhältlich, die für die Sicherheit von Insassen und anderen Verkehrsteilnehmern sorgt. Unser Original-Zubehör kann sowohl direkt ab Werk als auch später - je nach Bedarf - bestellt werden", ist es für Mercedes-Flottenmanagement-Leiter Frank Kemmerer selbstverständlich, dass die Kunden beim Händler vor Ort individuell entsprechend ihrer Mobilitätsanforderungen beraten werden.

Auf die Ausstattung der Autos achten

Zur Beratung gehört bei Opel das Angebot, die jährlich fällige UVV Prüfung für gewerbliche Fuhrparks durchführen zu lassen. "Der Fahrzeughalter, das Management und Fuhrparkleiter eines jeden Unternehmens haben gesetzliche Aufgaben zur Sicherheit und Unfallverhütung zu erfüllen. Aber auch beim Verkauf von Fahrzeugen sind die Opel-Händler in der Pflicht, eine bedarfsgerechte Beratung für jeden gewerblichen Verwendungszweck zu leisten", betont Wolfgang Stahl, Direktor Groß- und Gewerbekunden, die Notwendigkeit, schon bei der Anschaffung auf eine entsprechende Ausstattung der Fahrzeuge zu achten.

Gesetzliche Vorschriften erfüllen

Um diese gesetzliche Vorschrift (§57 DGUV70) bei gewerblich genutzten Fahrzeugen zu erfüllen, setzt unter anderem Skoda nicht nur auf eine umfassende Information seiner Händler, sondern auch auf eine entsprechende Ausstattung der Modelle. So gehört beispielsweise beim Kodiaq ein geschlossenes Ablagefach ebenso zum Lieferumfang ab Werk wie die Mittelarmlehne mit Stauraum unter einem Deckel oder die herausziehbare Schublade unter den Vordersitzen. In die Fächer in den Türverkleidungen passen vorne 1,5-Liter-Flaschen, hinten sind es immerhin noch Literflaschen. Kleiderhaken, vorgegebene Verstaumöglichkeit für die Warnwesten, Becherhalter oder ein Brillenfach machen es ebenfalls leicht, Ordnung an Bord zu halten.

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Bereits ab dem zweiten Ausstattungsniveau "Ambition" nimmt ein Ablagenetz auf der Beifahrerseite der Mittelkonsole kleinere Gegenstände auf. Zu den serienmäßig im Kofferraum verbauten Verzurrösen gehören bei Ambition außer Cargoelementen und einem variablen Befestigungskonzept auch Netze zum Sichern am Boden sowie Ablagefächer hinter den Radhauskästen im Kofferraum. Ein Fach für den Regenschirm in den vorderen Türen, der Eiskratzer in der Tankklappe oder die abnehmbare LED-Akku-Taschenlampe im Kofferraum sind die Kür zur Pflicht. Zu der passt, um es perfekt zu machen, noch eine Gepäcktrennwand. Die muss jedoch für 180 Euro extra bestellt werden.

Zertifizierte Befestigungspunkte

Das Trennnetz oder ein Sicherheitstrenngitter allein nutzt aber nichts ohne die entsprechende Befestigung. Im Ford Focus Turnier sind deshalb Befestigungspunkte hinter der zweiten Sitzreihe vorgesehen. Soll die Trennung zwischen Passagierabteil und Laderaum bereits hinter Fahrer und Beifahrer möglich sein, dann muss schon bei der Bestellung ein Kreuz an der entsprechenden Stelle gemacht werden. 50 Euro zusätzliches Invest dürfte für den Fall der Fälle sicher kein Grund sein, darauf zu verzichten. Der Kölner Hersteller weist in diesem Zusammenhang eigens darauf hin, dass dieses Extra gemäß ISO 27955 zertifiziert ist.

Norm zur Ladungssicherung

Diese Norm für Einrichtungen zur Ladungssicherung kommt bei gewerblich genutzten Fahrzeugen immer dann zum Tragen, wenn die Sitze unmittelbar an den Laderaum angrenzen. Der Gesetzgeber hat Anforderungen an die Festigkeit der Rückenlehne der Rücksitze, die Trenneinrichtungen und an die Zurrpunkte gestellt, die erfüllt werden müssen, um die Sicherheit zu gewährleisten. Bei den ab Werk mitgelieferten Trennnetzen im einem Audi A4, 3er BMW, einer C-Klasse von Mercedes oder im VW Passat wird diese Vorschrift stillschweigend erfüllt. Ein Autobauer wie Hyundai weist hingegen in den Unterlagen eigens aus, dass ein ISO-zertifiziertes Trennnetz als Zubehör bestellbar wäre.

Angebote von Fahrzeugeinrichtern

Alternativ zum Angebot der Hersteller macht unter Umständen auch ein Blick in das Lieferangebot von Fahrzeugeinrichtern Sinn, um sicheren Stauraum an Bord zu kreieren. Sortimo bietet beispielsweise eine Art mobilen Schreibtischersatz namens "Automanager" (595 Euro) an. Mit dem Sicherheitsgurt auf dem Beifahrersitz verzurrt, kann die Box mit dem Laptop, Aktenordnern und Schreibutensilien bestückt werden.

Selbst ein kleiner Reisedrucker passt hinein, wenn das Gesamtgewicht des Koffers nicht über zwölf Kilogramm geht. Klappt man den Deckel auf, lässt sich ein kleiner Tisch seitlich ausschwenken, auf dem der Computer über Fixierfüße rutschfest abgestellt werden kann. Für die Stromversorgung ist ein Spannungsumwandler integriert, der über den 12-V-Stromanschluss des Zigarettenanzünders angeschlossen wird.

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Wem das zu aufwändig ist, dem steht als Alternative der "Autoassistent (129 Euro) zur Wahl. Er wird über eine Befestigungsspange für die Rückenlehne unter der Kopfstütze und dem Anschnallgurt befestigt. Ablagefächer für Dokumente und Papiere, zwei Ablagefächer sowie eine Aussparung für eine 1,5-Liter-Flasche tragen dazu bei, dass sämtliche Dokumente auch nach Fahrten über kurvenreiche Strecken sortiert bleiben.

Um die zusätzliche Sicherung von Gepäck geht es indessen beim "Lasi-Sack" (89 Euro), den Marotech, Hersteller für Ladungssicherungshilfsmittel, für Pkw anbietet. Das 15-teilige Set besteht aus einem Sicherheitsnetz, Zurrgurten, Kantenschutz-Platten sowie Antirutschmatten unterschiedlicher Größe – eine davon eigens für das bereits erwähnte Handy. Der Sack ist gerade mal 35 Zentimeter lang, 25 Zentimeter breit und 15 Zentimeter hoch. Irgendein Plätzchen im Kofferraum sollte sich auf jeden Fall dafür finden lassen.

Zulässiges Gesamtgewicht beachten

Das beste Equipment zum Fixieren wirkt allerdings nur dann richtig gut, wenn die klassischen Regeln der Beladung berücksichtigt werden. Schwere Gegenstände gehören grundsätzlich immer nach unten. Kisten und Koffer sollten nicht einfach frei im Gepäckabteil stehen, sondern zumindest unmittelbar an die Rücksitzlehne geschoben werden. Sitzt auf der Rücksitzbank niemand, am besten die Gurte dennoch über Kreuz in die Gurtschlösser einstecken, um die Stabilität der Rücksitze zu erhöhen.

Apropos: Volvo hat im V60 zudem einen variabel faltbaren Ladeboden im Angebot, deren hochgeklappte und mit Gurten gesicherte Teile zusätzlichen Halt geben. Und wenn die Laptop-Tasche schon im Passagierabteil verbleiben soll, dann ist sie im Fußraum auf jeden Fall besser untergebracht als auf den Sitzen.

Eines gilt es immer zu beachten: das maximal zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs. Bei der Angabe der Nutzlast sind der zu 90 Prozent volle Tank, Bordwerkzeug, Ersatzrad, Verbandkasten, Warndreieck und der Fahrer (75 kg) bereits enthalten. Bei einem Audi A4 mit Zweiliter-Diesel beträgt der angegebene Wert 565 Kilogramm. Reisen neben dem Fahrer drei weitere Personen mit, reduziert sich das Gewicht des erlaubten Gepäcks entsprechend. Gleichzeitig verändert sich aber auch mit jedem Kilogramm mehr oder einer unausgewogenen Beladung das Fahrverhalten des Autos. Die Feder-Dämpfer-Abstimmung reagiert träger. Der Bremssweg verlängert sich. Das Unfallrisiko steigt.

Das Gewicht einer Laptop-Tasche auf dem Rücksitz oder eines Handys in der Mittelkonsole ist dabei eher unerheblich. Ein geschärftes Sicherheitsbewusstsein für den jeweiligen Ablageort dieser Gegenstände ist aber dennoch auf alle Fälle zu empfehlen.

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