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Digitalisierung des Fuhrparks

LapID: Automatische Verwaltung von UVV-Fristen und Dokumenten

LapID erweitert die digitale Fahrzeugakte im Kundensystem um neue Funktionen im Bereich der UVV-Fahrzeugprüfung.

Führerscheinkontrolle, Fahrerunterweisung und Fahrzeugprüfung gehören zu den wichtigsten gesetzlichen Pflichten im Fuhrparkmanagement. LapID hat nun alle drei Themen im Bereich der Fahrzeugprüfung nach UVV in seinem Nutzerportal für eine digitale Verwaltung der UVV-Fristen sowie Prüf- und Mängelberichten abgebildet. Damit soll eine doppelte Datenpflege durch unterschiedliche Systeme entfallen.

Die Firmenfahrzeuge werden im LapID-System in einer digitalen Fahrzeugakte angelegt und den zuständigen Personen bzw. Fahrern zugewiesen. Sobald die nächste UVV-Prüfung fällig ist, wird die hinterlegte Person automatisch per E-Mail oder SMS an den Ablauf der Frist erinnert. Anschließend organisiert diese einen Termin beim jeweiligen Servicepartner zur Durchführung der Fahrzeugprüfung. Der Prüfbericht wird in der digitalen Fahrzeugakte des LapID Systems archiviert und eine neue Erinnerung zur nächsten UVV-Frist wird automatisch erstellt. Auch nicht erfolgreiche Prüfungen aufgrund von Mängeln können im System hinterlegt und für jedes Fahrzeug separat erfasst werden.

Integration in andere Fuhrparkmanagementsoftware

Das LapID-System soll sich zudem über eine eigene Schnittstelle in viele schon existente Fuhrparkmanagementsysteme integrieren lassen. Das Erinnerungs- und Eskalationsmanagement erfolgt automatisch. Nur in Ausnahmefällen soll das Eingreifen des Fuhrparkmanagers nötig sein. Die UVV-Termine können frei beim Servicepartner vereinbart werden und sind an keine Werkstatt gebunden

Zu allen durchgeführten UVV-Prüfungen soll ein umfangreiches und für jedes Fahrzeug individuelles Reporting zur Verfügung stehen, inklusive einer revisionssicheren Dokumentenarchivierung für UVV-Berichte sowie weitere fahrzeugbezogene Dokumente.

Hintergrund: Paragraf 57 DGUV Vorschrift 70

Die Fahrzeugprüfung muss regelmäßig, mindestens jedoch einmal im Jahr, durchgeführt werden. Rechtliche Grundlagen dafür bilden das Arbeitsschutzgesetz und die Unfallverhütungsvorschriften. Konkret fordert Paragraf 57 DGUV Vorschrift 70, dass betriebliche Fahrzeuge einmal jährlich durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft und die Prüfergebnisse schriftlich sowie lückenlos aufbewahrt werden. Bei einem Arbeitsunfall in Folge einer fehlenden oder unzureichenden Prüfung drohen dem Unternehmen Bußgelder. Zudem kann die Versicherung Leistungen verweigern und das Unternehmen in Regress nehmen.

(CNV)

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