Der Pkw-Bestand steigt, trotzdem vermisst der DAT Elektrofahrzeuge.
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Der Pkw-Bestand steigt, trotzdem vermisst der DAT Elektrofahrzeuge.

Zulassungen

Mehr zugelassene Pkw im Oktober

Laut DAT-Barometer steigt der Pkw-Bestand in Deutschland an. Der Bestand an Elektrofahrzeugen bleibt hinter den Erwartungen zurück.

Der Pkw-Bestand ist in Deutschland weiter gestiegen. Wie die Deutsche Automobil Treuhand in der jüngsten Ausgabe des DAT-Barometers berichtet, waren 48.733.413 Pkw zum Stichtag 1. Oktober 2022 hierzulande zugelassen. Das ist ein Zuwachs um 0,2 Prozent oder rund 85.000 Autos gegenüber dem Vergleichswert vor einem Jahr.

In diesem Zeitraum war die Zahl von Pkw mit Diesel- oder Benzinantrieb um jeweils zwei Prozent rückläufig. Aktuell weisen damit 63 Prozent aller Pkw einen Benzinantrieb auf, 30 Prozent einen Diesel. Die Zahl der zugelassenen Pkw mit alternativen Antrieben hat von Oktober 2021 bis Oktober 2022 hingegen deutlich um 38 Prozent zugelegt. Ihr Anteil beträgt nun 7 Prozent. Mit einem Plus von 64 Prozent am deutlichsten bei den Alternativen Antriebsarten ist der Anteil batterieelektrischer Pkw (BEV) gestiegen. Allein in diesem Jahr ist ihre Zahl von Januar bis Oktober von 618.460 um 222.185 auf 840.645 gewachsen. Dahinter folgen Plug-in-Hybride (+ 51 Prozent / 179.047), Hybride (+ 35 Prozent) sowie LPG- und CNG-Autos (+1 Prozent).  

Über 50.000 reine Elektro-Fahrzeuge fehlen

Allerdings hat speziell der Bestand von BEV und PHEV damit weniger stark zugelegt als es die Neuzulassungszahlen des KBA erwarten lassen. Bei den BEV wurden 272.473, bei PHEV 215.647 Neuzulassungen gezählt. Damit fehlen im Bestand aller in Deutschland zugelassenen Pkw 50.288 BEV und 36.600 PHEV, was laut DAT vornehmlich auf das Konto von Abmeldungen, Exporten, Totalschäden und Stilllegen geht. Die KBA-Zahlen geben hierzu jedoch keine detaillierten Informationen.

Laut einer im Februar 2022 vom Center of Automotive Management (CAM) veröffentlichten Untersuchung könnte die Diskrepanz auf ein unerwünschtes aber legales Geschäftsmodell hinweisen. Bei diesem verleasen oder verkaufen Händler E-Autos und kassieren dabei den staatlichen Anteil der Förderung von 6.000 Euro ein. Nach sechs Monaten gibt der Leasingnehmer das Auto zurück, das dann als junger Gebrauchter ins Ausland verkauft wird. Das ist legal, da nach den Förderrichtlinien nur eine Mindesthaltedauer von sechs Monaten eingehalten werden muss, um den Umweltbonus zu erhalten. Die Kosten zahlt in Form der Fördergelder die Allgemeinheit. (Mario Hommen/SP-X/dnr)

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