Wer mehr Gewicht, mehr Breite und mehr Höhe fährt, trägt auch eine größere Verantwortung im Verkehr, findet das Amtsgericht Frankfurt.
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Wer mehr Gewicht, mehr Breite und mehr Höhe fährt, trägt auch eine größere Verantwortung im Verkehr, findet das Amtsgericht Frankfurt.

Urteil

Mit der Größe steigt das Bußgeld

Nach einem Rotlichtvergehen macht das Amtsgericht Frankfurt mit eine Präzedenzurteil von sich reden: SUV-Fahrer zahlen drauf.

Wer ein SUV regelwidrig und in zugleich verkehrsgefährdender Weise nutzt, muss unter Umständen mit einem Aufschlag beim Bußgeld rechnen. Eine entsprechende Erhöhung der Regelgeldbuße hat das Amtsgericht Frankfurt jetzt einer 40-jährigen Fahrerin eines BMW-SUV für ein Rotlichtvergehen aufgebrummt (Urt. v. 03.06.2022, 974 OWi 533 Js-OWi 18474/22).

Fahrerin bereits in Erscheinung getreten

In den Jahren vor dem Rotlichtvergehen wurde die Fahrerin bereits wegen anderer Verkehrsverstöße aktenkundig. Hinzu kam im November 2021 besagtes Rotvergehen, bei dem laut Messung die Rotphase bereits deutlich mehr als 1,1 Sekunden andauerte. Unter Berücksichtigung der früheren Vergehen sowie aufgrund des erhöhten Gefährdungspotenzials speziell durch die Fahrzeuggattung SUV entschied sich das Gericht dafür, das Bußgeld von regulär 200 auf 350 Euro anzuheben. Grundsätzlich gehe, so die Richter, von einem SUV aufgrund größerer Bodenfreiheit, erhöhter Frontpartie und kastenförmiger Bauweise ein höheres Verletzungsrisiko aus. Neben dem höheren Bußgeld wurde außerdem das für ein Rotlichtvergehen vorgesehene einmonatige Fahrverbot verhängt. (Mario Hommen/SP-X/dnr)

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