Schnelle Hilfe im Notfall benötigt? Mobilitätsgarantien der Hersteller und Importeure bieten viele Services bei Panne und meistens auch Unfall.
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Schnelle Hilfe im Notfall benötigt? Mobilitätsgarantien der Hersteller und Importeure bieten viele Services bei Panne und meistens auch Unfall.

Hilfe im Schadenfall

Mobilitätsgarantien: Was sie leisten – und was nicht

Panne oder Unfall? Da helfen auch die Hersteller und Importeure mit ihren Mobilitätsgarantien. Alle wichtigen Fakten im Überblick.

Autopanne? Oder sogar ein Unfall? Dann ist guter Rat teuer. Wer auf professionelles Schadenmanagement vertraut, hat bereits einen ersten Ansprechpartner für die weiteren Schritte. Aber es gibt noch mehr Hilfe, an die viele Fahrerinnen und Fahrer auch von Dienst- und Firmenwagen vielleicht gar nicht denken, wenn unterwegs etwas passiert: Mobilitätsgarantien der Autohersteller und -importeure beziehungsweise je nach Anbieter und Vertrag auch entsprechende Mobilitätsservices der Leasinganbieter. Was Mobilitätsgarantien sind und was sie leisten, erfahren Sie in diesem Beitrag, für den wir die Angebote ausgewählter Autohersteller und -importeure sowie von wichtigen Leasinggesellschaften genauer unter die Lupe genommen haben. Nicht für eine detaillierte Marktübersicht, aber für einen Überblick zum Thema.

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Was ist eine Mobilitätsgarantie?

Praktisch handelt es sich bei Mobilitätsgarantien um Versicherungsservices. Im Falle eines definierten Schadensereignisses greifen unter bestimmten Bedingungen Hilfeleistungen des Anbieters. Dabei handelt es sich um ein jahrzehntelang bekanntes Prinzip: Schon lange vor den Mobilitätsgarantien der Automobilhersteller und -importeure starteten Automobilclubs entsprechende Leistungen für ihre Mitglieder, und auch Kundinnen und Kunden von Versicherungs-Schutzbriefen kamen und kommen in den Genuss von schneller Hilfe im Schadenfall. Auch für die Mobilitätsgarantien der Hersteller und Importeure gilt im Schadenfall: Unterstützung erhält in der Regel nicht nur die Fahrerin oder der Fahrer, sondern auch die weiteren Fahrzeuginsassen.

Wann greift die Garantie? Was sind die Ausnahmen?

Was man sagen kann: Bei einer Panne greift jede Mobilitätsgarantie der Hersteller und Importeure, bei einem Unfall fast jede. Bei Schadenfällen darüber hinaus lohnt ein Blick in die Garantiebedingungen. Denn Diebstahl oder Vandalismus sind für manch Anbieter keine Gründe, Hilfe zu schicken. Ausnahmen bestätigen natürlich auch hier die Regel, beispielsweise sichert Mercedes-Benz mit seiner Mobilitätsgarantie ausdrücklich auch Vandalismus ab.

Achtung auch bei bereits festgestellten Mängeln. Wer Defekte kennt, trotzdem startet und dann liegenbleibt, kann in der Regel nicht auf Hilfe hoffen. Gleiches gilt für den Fall, dass individuell veränderte Teile, zum Beispiel im Rahmen von Tuning-Maßnahmen, ihren Geist aufgeben oder keine Original-Teile des Herstellers verbaut wurden. Grob fahrlässiges Verhalten von Fahrern oder Mitfahrern, der Einsatz im Motorsport sowie eigenes Verschulden der Panne führen meist ebenfalls zur Hilfeverweigerung, von höherer Gewalt ganz zu schweigen. Eher relevant für Fuhrparks: Auch nicht befolgte Rückrufaktionen können dazu führen, ohne Hilfe aus der Mobilitätsgarantie dazustehen.

Trotzdem lohnt sich, wie gesagt, der Blick in die Garantiebedingungen: Wo die Audi-Hilfe nicht bei Unfällen ausrückt, sind Volvo oder Skoda Beispiele für die Hersteller, die auch bei Problemen mit dem Autoschlüssel oder Falschbetankung helfen. Was dagegen praktisch immer ausgeschlossen ist: Hilfe für Taxis oder Mietwagen.

Was sind die wesentlichen Leistungen der Mobilitätsgarantien?

Im Pannenfall oder bei anderen Hinderungsgründen für die Weiterfahrt zielen Mobilitätsgarantien vor allem darauf ab, das Fahrzeug schnell wieder flott zu machen beziehungsweise die Hinderungsgründe schnell zu beheben – zum Beispiel den eingeschlossenen Fahrzeugschlüssel aus dem Auto zu befreien. Ist das nicht möglich, greifen weitere Services: das Abschleppen, die Weiterfahrt mit dem Taxi oder öffentlichen Verkehrsmitteln oder auch Hotelübernachtungen. Das gilt – sofern abgedeckt – auch für Unfälle. Wichtig dabei: Die Leistungen unterscheiden sich nicht nur von Hersteller zu Hersteller, sondern hängen auch davon ab, wo sich der Schadensfall ereignet hat. Innerhalb eines bestimmten Radius vom Wohnort greifen oftmals nur eingeschränkte Leistungen. Zum Beispiel entfällt dann oftmals die Erstattung von Hotelübernachtungen.

Aber was zählt bei den meisten Mobilitätsgarantien zu den Standardleistungen? Wichtige und verbreitete Bausteine sind

  • die Pannenhilfe vor Ort
  • das Abschleppen in die nächste Vertragswerkstatt, ja nach Garantiebedingungen auch nach einem Unfall
  • die Unterstützung bei der Weiterreise inklusive Kostenübernahme, zum Beispiel mit Mietwagen, Taxis, dem ÖPNV oder auch dem Flugzeug
  • die Vermittlung von Übernachtungsmöglichkeiten inklusive Kostenübernahme oder
  • Fahrzeugüberführungen (Hol- und Bring-Services).

Wie gesagt: Nicht jede Mobilitätsgarantie umfasst jede Leistung. Hier lohnt wie immer ein Blick in die individuellen Garantiebedingungen, wo auch weitere Bedingungen geregelt sind. Denn nicht nur die Entfernung zum Wohnort spielt bei Art und Höhe der Leistungserbringung oftmals eine Rolle, sondern auch andere Faktoren wie beispielsweise die zu erwartende Reparaturdauer. Und Luxus-Urlaube spendieren die Hersteller und Importeure verständlicherweise auch im Pannenfall oder bei einem Unfall nicht. Kommt es zu Hotel-Übernachtungen, gilt in der Regel eine preisliche und zeitliche Obergrenze. Auch Fahrtkosten, mit welchem Verkehrsmittel auch immer, werden nicht in unbegrenzter Höhe übernommen. Bahnfahrten in der ersten Klasse sind aber oftmals durchaus möglich.

Übrigens: Tritt das Schadensereignis weit entfernt vom Wohnort ein, bieten viele Mobilitätsgarantien nicht nur fahrzeugbezogene Unterstützung. Über Leistungen wie den Ersatzteilversand hinaus gibt es manchmal auch Hilfe im Todesfall, Kontaktvermittlungen (zum Beispiel zu Ärzten oder Rechtsanwälten), Darlehen, Krankenrücktransporte, Rücktransporte von Haustieren oder Übersetzungshilfen, um nur einige Beispiel zu nennen.

Was sind die Voraussetzungen für den Garantieerhalt? Und wie lange läuft die Garantie?

Beim Neuwagenerwerb sind Mobilitätsgarantien kostenfrei mit an Bord. Kein Hersteller oder Importeur lässt sie sich dann extra bezahlen. Wie lange sie gelten, hängt vom Hersteller ab. Zumeist gilt folgende Regel: Im Zeitraum der Neuwagengarantie haben Fahrerinnen und Fahrer in jedem Fall Anspruch auf die vereinbarten Leistungen. Ist die Neuwagengarantie abgelaufen, verlängert sich die Mobilitätsgarantie praktisch immer mit jedem regulären Service in der Vertragswerkstatt – kostenfrei und bis zum nächsten planmäßigen Wartungszeitpunkt. Mobilitätsgarantien sind damit also auch ein Instrument der Hersteller und Importeure, ihre Kunden an ihr Servicenetz zu binden. Oftmals ist die Verlängerung ein Autoleben lang möglich, Ausnahmen gibt es aber auch hier: Zum Beispiel ist bei Mercedes nach 30 Jahren Schluss. Was in den meisten Fällen aber auch nichts anderes ist als ein ganzes Autoleben.

Einen etwas anderen Weg schlägt BMW ein, was die Gültigkeit seiner Mobilitätsgarantie „Mobile Care“ angeht: Zwar ist auch sie drei Jahre nach Neuzulassung serienmäßig dabei. Und auch sie lässt sich im Anschluss zunächst kostenfrei im Rahmen des Services verlängern. Aber eben nur zunächst, denn für alle Autos älter fünf Jahre wird der Schutzbrief dann kostenpflichtig.

Gibt es spezielle Services für Elektrofahrzeuge?

In den meisten Fällen unterscheiden sich die Mobilitätsgarantien für reine Verbrenner auf der einen und Plug-in-Hybride und Batterieelektroautos beziehungsweise Brennstoffzellenfahrzeuge auf der anderen Seite nicht. Allerdings bieten einige Hersteller Fahrerinnen und Fahrern von reinen Elektroautos einen nicht unwichtigen Zusatzservice: Sie rücken auch dann aus, wenn die Antriebsbatterie leer ist. Dann decken die Garantien auch das Abschleppen bis zur nächsten Ladestation. Und manchmal schieben die Hersteller für reine Elektroautos auch den Zeitpunkt nach hinten, an dem die Wartung Bedingung für die Garantieverlängerung ist: zum Beispiel Opel von zwei auf acht Jahre und maximal 160.000 Kilometer und Hyundai von fünf auf ebenfalls acht Jahre. Ausnahmen bestätigen aber auch hier die Regel: So greift die Longlife-Mobilitätsgarantie bei den VW-ID-Modellen zum Beispiel auch bei Vandalismus oder Diebstahl, was sonst nicht der Fall ist.

Wie unterscheiden sich die Services von Autoherstellern und Leasingunternehmen?

Kurz gesagt: Mobilitätsgarantien im hier verwendeten Wortsinn – quasi als kostenfreie Versicherungsleistung für den Schadenfall – bieten die relevanten Leasinganbieter nicht an. Sprich: Ein entsprechender Service ist in den Standard-Leasingraten nicht inkludiert. Das heißt aber nicht, dass Leasinggesellschaften nicht für die Mobilität ihrer Kundinnen und Kunden sorgen – nur müssen diese Services dann eben separat gebucht und bezahlt werden. Dabei ist eine ganze Bandbreite von Leistungen denkbar. Beispiele sind:

  • Überbrückungsmobilität für den Schadenfall (Hol- und Bringservices, Kurzzeit- oder Langzeitmietwagen etc.)
  • Mobilitätsleistungen als Bestandteil der Captive-Fahrzeugversicherung
  • Wartungs- und Verschleiß-Pakete mit inkludierten Mobilitätsservices
  • spezifische Mobilitätspauschalen zusätzlich zu Leasingrate

Grundsätzlich gilt dabei: Auch bei Leasingfahrzeugen greifen die Mobilitätsgarantien der Hersteller und Importeure, die Services der Leasinggesellschaften sind vor allem als Ergänzungsangebot dazu zu sehen. Neben den bestehenden Stand-Lösungen lassen sich oft auch individuelle Mobilitätsservices vereinbaren. Und auch wer sich für einen Schadenmanagement-Service seines Leasinggebers entscheidet, erhält damit oft weitere Mobilitätsservices wie Werkstattersatzwagen.

Gelten die Mobilitätsgarantien nur in Deutschland oder auch im Ausland?

Auch im Ausland gibt es Hilfe. Abgedeckt sind in der Regel die EU-Staaten plus weitere ausgewählte Länder im europäischen Ausland.

Wer sind die Ansprechpartner?

Wer Hilfe benötigt, erhält die sieben Tage die Woche rund um die Uhr. Erste Anlaufstelle ist eine Notfall-Hotline, die die Hersteller entweder selbst oder in Kooperation mit einem externen Dienstleister betreiben. So landen zum Beispiel Hyundai- oder Volvo-Fahrer mit ihrem Notruf beim ADAC. Über die Hotline wird dann alles Nötige angestoßen. Aber auch die Vertragshändler und –werkstätten sind Ansprechpartner in Sachen Mobilitätsgarantie. Zumal sie in der Regel auch die weitere Abwicklung und Kundenbetreuung nach dem Notruf übernehmen. Und, als dritte Möglichkeit: Teilweise, zum Beispiel bei BMW und Mini, ist der Erstkontakt im Notfall auch per App möglich.

Gibt es spezielle Mobilitätsgarantien für Transporter und Gewerbekunden?

Nein, in der Regel nicht. Zwar nennt Mercedes-Benz mit „Mobilo Van“ ein spezielles Mobilitätsangebot für seine Transporterkunden. Die Besonderheit besteht hier darin, dass versicherungsrelevante Schäden nicht gedeckt sind. Ein Anspruch auf bestimmte Ersatzfahrzeuge, zum Beispiel mit konkreten Aus- oder Aufbauten, besteht hier aber nicht. Auch speziell auf Flotten- und Gewerbekunden zugeschnittene Mobilitätsgarantien gibt es bei den Herstellern und Importeuren nicht. Allerdings: Individuelle Vereinbarungen schließt der eine oder andere Anbieter dennoch nicht aus.

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