Dienstradleasing spielt eine wichtige Rolle bei der Entlastung des Berufsverkehrs. Rund sechs Millionen Arbeitnehmer sind laut Bundesverband Zukunft Fahrrad e. V. (BVZF) bei einem von zehntausenden Unternehmen beschäftigt, die ihren Angestellten ein Dienstrad anbieten – Tendenz stark steigend, wie es hieß.
Nach einer Änderung im Beamtenbesoldungsgesetz von Baden-Württemberg könnten künftig bis zu 200.000 Beamte aus dem Ländle dazukommen. Auch hier: Tendenz steigend. Laut Radlerverband haben weitere Bundesländer wie Hamburg und Schleswig-Holstein die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen.
Wie der BVZF monierte gehen jedoch rund 70.000 Landesangestellte im Südwesten der Republik leer aus. Der Grund: In deren Tarifverträgen gibt es keine Möglichkeit, dass Dienstradmodell zu nutzen. Nach Lesart beispielsweise von Verdi ginge dies mit einem "geringfügigen Einnahmeverlust in den Sozialversicherungen durch die beim Leasing übliche Gehaltsumwandlung" einher, ist sich der Verband sicher.
Flächendeckend Diensträder nutzen
Diese Haltung ist laut BVZF jedoch umstritten. Verschiedene Tarifverträge, etwa der des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbands oder der für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern lassen die Gehaltsumwandlung für Diensträder zu. Der BVZF regt an, dass Arbeitgeber und Gewerkschaften in aktuellen Tarifverhandlungen gemeinsam an Lösungen arbeiten, damit Angestellte flächendeckend Diensträder nutzen können. " Für Angestellte des öffentlichen Dienst bleibt die Situation unbefriedigend", befindet Wasilis von Rauch, Geschäftsführer des BVZF. In den aktuellen Tarifverhandlungen für Bund und Kommunen bestehe daher die Chance, ein neues Kapitel aufzuschlagen. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) etwa habe das Dienstradleasing in ihr Angebot an die Gewerkschaften integriert. "Jetzt liegt es an Verdi, darauf einzugehen und gegebenenfalls eigene Bedingungen zu stellen." (mas)