Foto: Abgasuntersuchung

Firmenwagenwissen

Neue Regeln für Autofahrer ab 2018

2018 treten für Autofahrer wieder eine Reihe neuer Regeln und Bestimmungen in Kraft, die unter anderem für mehr Sicherheit aber auch höhere Kosten sorgen dürften.

Mit dem neuen Jahr müssen sich Autofahrer in Deutschland wieder auf einige wichtige Neuerungen und Änderungen einstellen. So kehrt 2018 die obligatorische Endrohrmessung zurück, zudem greift eine neue Winterreifenregelung, die härtere Strafen vorsieht.

Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2018 eine Abgasuntersuchung benötigen, werden sich grundsätzlich auch einer Endrohrmessung unterziehen müssen. Dem viele Jahre praktizierten Prozedere der Prüfung der Abgaswerte per fahrzeugeigener On-Board-Diagnose (OBD) für Autos ab Baujahr 2006 wird nicht mehr vertraut, was übrigens eine direkte Konsequenz aus dem Abgasskandal ist. Entscheidend ist künftig also, was bei Autos hinten raus kommt. Unter anderem für Fahrzeuge mit manipulierter Motorsteuerungssoftware (Chiptuning) könnte damit die AU zum Problem werden, denn Manipulationen werden sich künftig im Rahmen der Abgasmessung besser nachweisen lassen.

Eine weitere Neuerung tritt am 1. April in Kraft, denn ab diesem Zeitpunkt müssen Neuwagen in Deutschland grundsätzlich mit einem eCall-Notrufsystem ausgestattet sein. Dieses befähigt Fahrzeuge, bei Unfällen automatisch einen Notruf abzusetzen, was wiederum den Prozess zum Aktivieren der Rettungskräfte beschleunigt. Außerdem werden Leitstellen informiert, auch wenn Insassen dazu nicht mehr in der Lage sind. Ein eCall-System übermittelt unter anderem Ort und Zeitpunkt des auslösenden Ereignisses sowie Insassenanzahl, Treibstoffart und Fahrtrichtung.

Ab 1. Januar müssen neu angeschaffte Winterreifen ein Alpine-Symbol tragen. Bislang genügte das M+S-Symbol, doch künftig verlangt der Gesetzgeber den Berg mit Schneeflocke als Hinweis auf eine für winterliche Winterung angemessene Bereifung. Wer aktuell Reifen mit M+S-Symbol ohne Alpine-Kennung nutzt, darf dies übrigens noch bis in die Wintersaison 2023/24 hinein. Sofern die Reifen allerdings ab 2018 produziert wurden, ist das Alpine-Symbol unumgänglich. Wird gegen die Winterreifenverordnung verstoßen, kann die Polizei künftig neben dem Fahrer auch den Halter belangen. Und statt 60 kann das künftig 75 Euro oder im Fall einer Gefährdung auch mehr kosten. Wie bisher gibt es außerdem ein Flensburg-Punkt.

Noch unklar ist, ob es kommendes Jahr zu Diesel-Fahrverboten in deutschen Großstädten kommen wird. Nach derzeitiger Lage könnte das durchaus der Fall sein, denn in einigen deutschen Großstädten werden die Abgasgrenzwerte unvermindert überschritten. Das ist schon seit vielen Jahren der Fall und eigentlich ein Verstoß gegen geltendes EU-Recht. Am 22. Februar 2018 könnte am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine wegweisende Entscheidung fallen, denn dann wird letztinstanzlich entschieden, ob Diesel-Fahrverbote in Stuttgart verhängt werden dürfen, sofern die Grenzwerte dort nicht eingehalten werden.

Apropos Abgase: Ab 1. September 2018 wird bei der Bestimmung der Abgaswerte von neu zugelassenen Pkw offiziell nicht mehr nach dem NEFZ-, sondern nach dem WLTP-Zyklus gemessen. Dieses Verfahren soll praxisnähere Werte liefern, was in der Konsequenz allerdings auch zu höheren Verbrauchswerten führen dürfte. Da ab September kommenden Jahres außerdem die Kfz-Steuer auf Grundlage der WLTP-Messung berechnet wird, dürfte ab diesem Zeitpunkt für neuzugelassene Autos die Kfz-Steuern steigen, die nach dem CO2-Ausstoß ergo Verbrauch berechnet wird. Der Anstieg dürfte im Schnitt bei rund 20 Prozent liegen.

Teurer wird für etwa jeden siebten Autofahrer zum 1. Januar auch die Kfz-Versicherung. Ab diesem Stichtag gelten neue Typ- und Regionalklassen, die allerdings nicht in jedem Fall zu einer Tarifanhebung führen. Versicherungsnehmer wurden bereits über die Änderungen informiert, um möglicherweise der Erhöhung mit einem Tarifwechsel zu entgegnen.

Ausweichen auf Bundestraßen lohnt sich für Lkw-Fahrer ab dem 1. Juli 2018 nicht mehr, denn dann wird die Maut für Laster auch auf ein fast 40.000 Kilometer langes Streckennetz ausgeweitet, das auch einige Landstraßen umfasst. Es werden Mehreinnahmen von zwei Milliarden Euro erwartet.

Quelle: Spotpress.de/Mario Hommen/SP-X. Foto: ©  ProMotor/Volz

Wer ihn hat, muss ihn bis zum 19. Januar 2022 abgeben: Der „Lappen“ wird zwangsweise durch die „Karte“ ersetzt, sonst ist ein Verwarngeld von 10 Euro fällig.

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