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Foto: Moia
  

Personenbeförderungsrecht

Private Fahrdienste dürfen offiziell Fahrgäste befördern

Den rechtlichen Rahmen für private Fahrdienste hat die Politik nun genauer geregelt. Und hält dabei an einem Unterscheidungsmerkmal gegenüber klassischen Taxis fest.

Private Fahrdienste sind nun ausdrücklich erlaubt. Der Bundesrat hat die Reform des Personenbeförderungsrechts gebilligt, die Unternehmen wie Uber und Moia in Deutschland aus der juristischen Grauzone herausholt. Sie dürften nun ebenso wie Taxis offiziell Fahrgäste befördern. Allerdings gilt weiterhin wie bei Mietwagen-Diensten und im Unterschied zum Taxi für auftragslose Fahrzeuge eine Rückkehrpflicht zum Betriebssitz. Gebucht werden müssen sie per Telefon oder online, ein Herbeiwinken oder spontanes Einsteigen ist nicht möglich. Kommunen können aber künftig statt eines zentralen Stützpunktes mehrere geeignete Abstellorte für Mietwagen zulassen. 

(Dirk Schwarz/SP-X/JL)

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