Nutzt ein Autofahrer während der Fahrt eine Fernbedienung, um damit ein Navigationsgerät zu bedienen, muss er mit einem Bußgeld rechnen. Das hat der Erste Strafsenat des Oberlandesgerichts Köln bestätigt. Ein Autofahrer hatte wegen "fahrlässigen Verstoßes gegen Paragraf 23 Absatz 1a StVO" eine Geldbuße von 100 Euro bezahlen müssen und sich gegen ein Urteil des Amtsgerichts Siegburg gewehrt.
OLG Köln: Fernbedienung ist keine Ausrede
Das Oberlandesgericht Köln bestätigte jedoch, dass es sich bei der genutzten Fernbedienung um ein "der Information oder Organisation dienendes elektronisches Gerät" im Sinne von Paragraf 23 Absatz 1a StVO handelt.
Die Fernbedienung steuere als elektronisches Gerät das zum Endgerät gelangende Signal mittels elektronischer Schaltungen unter Nutzung einer eigenen Stromversorgung. Sie diene auch der Organisation der Ausgabe auf dem Display des ausdrücklich im einschlägigen Paragrafen genannten Navigationsgerätes. Das Bußgeld sei daher zu Recht verhängt worden. (MID/cr)