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Mann im Auto telefoniert mit dem Handy

Inhaltsverzeichnis

Urteil des Oberlandesgerichts Hamm

Recht: Powerbank ist kein Kommunikationsgerät

Am Steuer gilt Handyverbot. Auch Tablets und andere Geräte dürfen beim Fahren nicht benutzt werden. Wie ist das mit einer Ersatzbatterie? Das sagt das OLG Hamm.

Powerbank und Ladekabel fallen nicht unter das Handyverbot am Steuer. Das hat das Oberlandesgericht Hamm nun entschieden und damit ein Amtsgerichtsurteil aufgehoben.

Fahrer hatte Powerbank und Kabel in der Hand

In dem zugrundeliegenden Fall ging es um einen Autofahrer, der während eines Telefonats über die Freisprechanlage seines Autos sein Smartphone über ein USB-Kabel mit einer externen Batterie verbunden hat. Dabei hatte er die Powerbank und das bereits am Handy angeschlossene Ladekabel in die Hand genommen.

Dies wertete das zuständige Amtsgericht als Verstoß gegen Paragraf 23 Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung. Dieser untersagt die Bedienung von "Geräten, die der Kommunikation, Information oder Organisation" dienen, während der Fahrt.

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OLG Hamm: Kein ablenkendes Display vorhanden

Das OLG Hamm sah das anders. Weder "Powerbank" noch Ladekabel könnten isoliert betrachtet als ein elektronisches Gerät im Sinne des Gesetzes betrachtet werden, heißt es in der Begründung. Batterie und Kabel dienten lediglich zur Stromversorgung der "verbotenen" Geräte.

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Darüber hinaus gehe mit ihrer Nutzung am Steuer nicht zwangsläufig eine vergleichbare Gefährdung der Verkehrssicherheit einher wie dies beispielsweise bei Mobiltelefon oder Tablet-Computern der Fall sei. Dafür spreche, dass weder "Powerbank" noch Ladekabel ein Display aufwiesen, das den Fahrer eines Pkw vom Verkehrsgeschehen erheblich ablenken könne. (4 RBs 92/19) (SP-X/cr)

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