Wer sein Handy während der Fahrt nutzt, kann in Rheinland-Pfalz per „Monocam“ aufgespürt werden.
Foto: SP-X
Wer sein Handy während der Fahrt nutzt, kann in Rheinland-Pfalz per „Monocam“ aufgespürt werden.

Bußgeldkatalog

Rheinland-Pfalz sucht Handysünder per Videokamera

Um Handysünder ausfindig zu machen, setzt Rheinland-Pfalz auf mobile Kameras, die den Verkehr dauerhaft filmen.

Für Handysünder am Steuer steigt in Rheinland-Pfalz nun das Risiko entdeckt zu werden. Das Bundesland führt im Rahmen eines Pilotprojekts eine neuartige Überwachungstechnik ein. Dabei filmt eine beispielsweise auf Autobahnbrücken positionierte mobile Kamera die Hände von Autofahrern und erkennt, ob sie während der Fahrt ein Mobiltelefon nutzen. In diesem Fall wird ein Foto von Fahrer und Kennzeichen gespeichert. Die verdächtige Aufnahme wird geprüft, anschließend wird gegebenenfalls ein Knöllchen verschickt. In Deutschland gibt es ein Bußgeld von 100 Euro und einen Punkt beim Fahreignungsregister in Flensburg.

Die Technik namens „Monocam“ wird in den Niederlanden bereits seit dem vergangenen Jahr eingesetzt, ab Juni soll sie für drei Monate zunächst im Raum Trier und anschließend für die gleiche Dauer im Raum Mainz getestet werden. Die Landesregierung will mit der Kameraüberwachung die Zahl der Toten im Straßenverkehr senken. Alleine 2021 ereigneten sich laut dem Mainzer Innenministerium 1.001 Unfälle mit der Ursache Ablenkung, unter anderem aufgrund von Handynutzung am Steuer.

Fragwürdige Rechtsgrundlage für Monocam

Das System sei in Abstimmung mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit bereits geprüft worden. Die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen zum Betrieb in Rheinland-Pfalz seien geprüft worden. Die permanente Überwachung des Verkehrs per Videokamera verletzte nach eingehender Rechtssprechung jedoch bisher die Persönlichkeitsrechte der übrigen Verkehrsteilnehmer. Wie das Videosystem sicher zwischen der Nutzung eines Handys am Steuer und zum Beispiel dem Öffnen eines Brillenetuis unterscheidet, wird nicht erklärt.

Zudem handelt es sich bei der Nutzung von Handys am Steuer um eine Ordnungswidrigkeit, bei der Videodokumentationen – anders als im Strafrecht – vor Gericht regelmäßig nicht als Beweis zugelassen werden. Betroffene Autofahrer sollten sich vor der Zahlung eines Bußgelds an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht wenden. (Holger Holzer/SP-X/dnr)

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