Auch wer ein Luxus-SUV wie den Alpina BX7 fährt, kann bei einem Rotlicht-Verstoß nicht aufgrund von Marke oder Modell zur Zahlung höherer Bußgelder verdonnert werden.
Foto: Alpina
Auch wer ein Luxus-SUV wie den Alpina BX7 fährt, kann bei einem Rotlicht-Verstoß nicht aufgrund von Marke oder Modell zur Zahlung höherer Bußgelder verdonnert werden.

Urteil

Rotlichtverstoß: SUV allein reicht nicht für höheres Bußgeld

Das OLG Frankfurt hebt das Urteil am Amtsgericht auf, nach dem ein SUV-Fahrer für eine Rotfahrt draufzahlen musste.

SUV-Fahrer müssen bei einem Rotlichtverstoß keine höheren Bußgelder zahlen als die Fahrer anderer Pkw. Wie das Oberlandesgericht Frankfurt urteilt, sei für ein Abweichen von der üblichen Strafe mehr nötig als die Nutzung eines bestimmten Fahrzeugtyps.  

Im verhandelten Fall hatte das Amtsgericht für den Rotlichtverstoß eines SUV-Fahrers ein Fahrverbot von einem Monat sowie die Zahlung einer Geldbuße von 350 Euro verhängt. Im Bußgeldkatalog sind für derartige Fälle nur 200 Euro vorgesehen. Zur Begründung führte das Gericht neben einer einschlägigen Vorbelastung des Verkehrssünders auch die kastenförmige Bauweise und die erhöhte Frontpartie des Fahrzeugs an.

Im Einzelfall wegen voriger Vergehen gerechtfertigt

Das Oberlandesgericht folgte der Argumentation nicht komplett. Für eine erhöhte Geldbuße benötige es mehr als die diffuse Nennung eines Fahrzeugtyps oder Modells. Trotzdem bleibt es für den Fahrer bei dem einmonatigen Fahrverbot sowie dem erhöhten Bußgeld. Beides ist nach Ansicht des Gerichts bereits durch die gravierende Vorbelastung des Fahrers gerechtfertigt, der bereits gut ein Jahr zuvor mit einem Rotlichtverstoß aufgefallen war. Das Regelbußgeld beziehe sich nur auf nicht vorgeahndete Betroffene (Az. 3 Ss-OWi 1048/22). (Holger Holzer/SP-X/dnr)

Wer mehr Gewicht, mehr Breite und mehr Höhe fährt, trägt auch eine größere Verantwortung im Verkehr, findet das Amtsgericht Frankfurt.

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