Ist rechts ein Temposchild aufgestellt, gilt dies für alle Fahrbahnen. Das stellt das OLG Düsseldorf in einem aktuellen Urteil klar.
Foto: ÖAMTC
Ist rechts ein Temposchild aufgestellt, gilt dies für alle Fahrbahnen. Das stellt das OLG Düsseldorf in einem aktuellen Urteil klar.

Urteil

Schild am rechten Rand gilt für alle Fahrbahnen

Ein Autofahrer klagte gegen ein Fahrverbot, weil er der Ansicht war, ein rechts aufgestelltes Tempo-80-Schild gelte nicht für ihn – und verlor.

Ein am rechten Rand der Autobahn aufgestelltes Tempolimitschild gilt für alle Fahrbahnen. Auch, wenn es direkt neben einem Ein- oder Ausfädelungsstreifen steht, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf nun klarstellt.

In dem verhandelten Fall war ein Autofahrer mit stark überhöhter Geschwindigkeit auf einer Autobahn geblitzt worden. Gegen Geldbuße und Fahrverbot erhob er Einspruch. Zwar habe er das rechts aufgestellte Tempo-80-Schild gesehen, jedoch angenommen, dass es sich nur auf den rechtseitig verlaufenden kombinierten Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen beziehe. Und nicht auf die beiden Hauptfahrbahnen. Das korrespondierende Schild am linken Fahrbahnrand sei von einem anderen Fahrzeug verdeckt gewesen.

Die Richter folgten der Argumentation nicht, wie „RA Online“ berichtet. Ein am rechten Rand aufgestelltes Schild regelt die Geschwindigkeit auf allen Fahrbahnen – im Sinne einer quer zur Fahrbahn verlaufenden Linie. Spezielle Gebote für einzelne Streifen sind hingegen in der Regel über diesen angebracht. Nach der von dem Autofahrer vorgebrachten Auffassung hätte ein Tempolimit zwischen Hauptfahrbahn und Einfädelungsstreifen stehen müssen. Dort wäre es aber eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer Az.: 2 Rbs 31/22). (Holger Holzer/SP-X/dnr)

Urteil

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Urteil

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