Auch ein Smartphone ohne SIM-Karte fällt unter das Handyverbot am Steuer. Das hat das Oberlandesgericht Hamm nun entschieden, und damit ein gegenteiliges Urteil des zuständigen Amtsgerichts kassiert. In dem Fall hatte sich ein Autofahrer gegen den Vorwurf der Handynutzung am Steuer damit verteidigt, keine SIM-Karte in das Telefon eingelegt zu haben, womit das Gerät kein Telefon im eigentlichen Sinne gewesen sei. Die Richter in Hamm akzeptierten das nicht. In der Straßenverkehrsordnung sei nicht die Benutzung zur Telefonie verboten sondern jegliche Bedienfunktion.
(Az.: 4 RBs 214/17) SP-X