Nach dem Diesel-Skandal will die EU die Typgenehmigungen für neue Fahrzeuge künftig stärker überwachen. Kommission, Rat und Parlament haben sich nun auf ein entsprechendes Maßnahmenpaket geeinigt. Demnach müssen die Mitgliedsstaaten künftig neue Pkw nicht nur vor der Markteinführung testen, sondern auch bereits verkaufte und ausgelieferte Autos überprüfen. Vorgeschrieben ist ein Test pro 40.000 Neuzulassungen, mindestens aber fünf Tests pro Staat. Auf Emissionstests soll ein Anteil von 20 Prozent entfallen.
Was passiert bei den Zulassungsbehörden?
Außerdem soll die EU-Kommission künftig die Arbeit der nationalen Zulassungsbehörden regelmäßig überprüfen dürfen. Darüber hinaus ist ein Forum für den Austausch der Zulassungsbehörden untereinander vorgesehen. Auch will die EU künftig selbst europaweite Rückrufe anordnen und zudem Strafen für nicht vorschriftsmäßige Fahrzeuge verhängen.
Nicht geändert werden soll hingegen die Praxis, nach der die Autohersteller die Dienstleister für die Typgenehmigungsprüfung selbst wählen und bezahlen dürfen. Kritiker wenden ein, dass das aktuelle System die Unabhängigkeit von TÜV und Co. korrumpiert. Die Reform des Zulassungsverfahrens muss nun noch offiziell vom Parlament und den Mitgliedsstaaten bestätigt werden. Anschließend kann sie in Kraft treten. SP-X