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GERICHTSURTEIL: TOILETTENKOSTEN

Umsonst urinieren an der Autobahn kein Grundrecht

Das weit verbreitete Konzept des Bezahlens für den Toilettengang an Autobahnraststätten ist rechtens, so ein aktuelles Gerichtsurteil.

70 Cent zahlen, dafür die Toilette benutzen dürfen und einen 50-Cent-Gutschein für den Raststätten-Shop erhalten – gegen dieses weit verbreitete, von manchen belächelte und von wieder anderen kritisierte Konzept an Autobahn-Tankstellen und -Raststätten zog ein Autofahrer vor Gericht. Jetzt entschied auch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in der Berufungsverhandlung gegen ihn, nachdem er bereits in erster Instanz gescheitert war.

Auch die Oberverwaltungsrichter urteilten nicht in seinem Sinne: Für das Begehren des Klägers fehle es an einer Anspruchsgrundlage, zitiert die ARAG-Rechtschutzversicherung aus der Entscheidung. Ein Recht auf kostenlose Toiletten lasse sich weder aus dem mittlerweile gekündigten Autobahnraststätten-Rahmenvertrag noch aus den Grundrechten herleiten. Zudem bestehe für den Kläger die Möglichkeit zur unentgeltlichen Toilettennutzung an unbewirtschafteten Rastplätzen. (Az.: 1 A 10022/18.OVG) (AA/SP-X)

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