Plug-in-Hybrid an der Ladesäule: Eine Kaufförderung gibt es für diese Antriebsart ab Anfang 2023 nicht mehr. 
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Plug-in-Hybrid an der Ladesäule: Eine Kaufförderung gibt es für diese Antriebsart ab Anfang 2023 nicht mehr. 

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Kaufprämien 2023

Umweltbonus: Bald ist Schluss mit lustig

Die Innovationsprämie sorgte für einen Nachfrage-Boom, doch zum Jahreswechsel ändern sich die Förderrichtlinien für Elektroautos erheblich.

Unruhige Zeiten. Zu den großen Baustellen Corona, Halbleitermangel, Material- und Lieferengpass gesellen sich auch noch Inflation und Energiekrise dazu. Wahrlich keine schönen, eher ziemlich trübe Aussichten. Für Flottenmanager und Fuhrparkkunden sowieso. Als wäre das alles für sich allein nicht schon brenzlig genug, braut sich auch beim Umweltbonus was zusammen.

Hier erschwert eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag des Regierungsbündnisses aus SPD, Grünen und FDP die Situation zusätzlich. So ließ Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Die Grünen) per Presse-Dekret verkünden: „Der Umweltbonus wird ab Januar 2023 konsequent auf Klimaschutz ausgerichtet“. Die E-Mobilität habe den Übergang in den Massenmarkt geschafft. Auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) jubelte bereits im Frühjahr: „Meilenstein für die Elektromobilität: Umweltbonus für 1 Million Anträge ausgezahlt“.

Dazu stellte Vizekanzler Habeck per Pressemitteilung Mitte des Sommers fest: „Noch in diesem Jahr werden wir nah an die zwei Millionen herankommen. E-Fahrzeuge werden also immer beliebter und brauchen in absehbarer Zukunft keine staatlichen Zuschüsse mehr.“ Im Klartext heißt das: Es wird sich einiges bei den Förderrichtlinien und Umweltbonus ändern und zwar recht bald und zum Teil gewaltig.

Prämie für den E-Fuhrpark: Die THG-Quote

Rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) und öffentliche Ladepunkte können vom THG-Quotenhandel profitieren. Es gibt ihn für BEV, Biokraftstoffe und Wasserstoff. Unternehmen können mit ihren E-Fahrzeugen und ihrer Ladeinfrastruktur Geld verdienen.
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Ab September 2023 kein Umweltbonus für Gewerbekunden

Wenn EU und Ministerien den Daumen heben, wovon alle Beteiligten ausgehen, dann soll der modifizierte Umweltbonus noch in 2022 in Kraft treten und ab Anfang des neuen Jahres gelten. Was genau, aber ändert sich wann? Kurz und bündig: Gefördert werden dann nur noch rein batterieelektrische Autos (BEV). Für Plug-in-Hybride (PHEV) gibt es gar keinen Bonus mehr. Zudem wird der Fördertopf gedeckelt, ab September 2023 auf Privatkunden begrenzt und nach 2024 ist dann endgültig Schluss damit.

Der Staatszuschuss für E-Autos bleibt zwar, wird jedoch auf Vollstromer und Wasserstoff-Autos begrenzt. Die Ampel zeigt also PHEVs die Rote Karte. Nachvollziehbar. Schließlich waren sie ohnehin großem Widerspruch ausgesetzt. Während Befürworter die Teilzeitstromer als Brückentechnik vom Verbrenner hin zum Vollstromer verkaufen, lehnen Kritiker sie als Mogelpackung ab. Gleichwohl wird die veränderte Kaufprämie Einfluss auf die Zulassungszahlen von allen Varianten elektrifizierter Fahrzeuge haben – auf die Flotten-Ausrichtungen sowieso.

So könnten laut einer Dataforce-Prognose aus diesem September allein durch die Umgestaltung der Fördermaßnahmen und damit des Umweltbonus im Jahr 2024 hierzulande satte 360.000 BEVs weniger unterwegs sein als bisher angenommen. Das sei ein enormer Rückschritt in Bezug auf die Mobilitätswende. Der Bundesverband Betriebliche Mobilität (BBM) sieht die Auswirkungen der Förder-Umstellung sogar noch krasser. Alles in Allem sei das ein Desaster für den Fuhrpark. „Wir empfehlen unseren Mitgliedern schon jetzt, ohne Fördermaßnahmen zu kalkulieren“, sagt BBM-Geschäftsführer Axel Schäfer. Wenn Fördergelder wegfielen, könnte eine Entscheidung pro E-Auto merklich länger dauern. Freilich sei Nachhaltigkeit laut BBM nicht das alleinige Argument für eine Kaufentscheidung. Viel mehr spielten Faktoren wie Verfügbarkeit, Kosten und Funktionalität des Dienstwagens eine entscheidendere Rolle. Ohnehin sei der sensibelste Punkt ganz klar die Planungsunsicherheit. Schäfer: „Unternehmen investieren nicht in Antriebe der Antriebe wegen, sondern um in erster Linie ihren Mobilitätsbedarf zu decken.“

Verbrennungsmotor wieder stärker im Fokus?

Zu einem noch differenzierteren Ergebnis kommt eine aktuelle Dataforce-Untersuchung. Entscheider wurden darin befragt, welche Gründe für alternative Antriebe in ihren Flotten sprechen. Demnach werden Stromer und Co. in der „E-Mobilitätsstudie 2022“ eine überaus große Bedeutung zu gewiesen. Laut den Frankfurter Marktforschern ist für bemerkenswerte 77 Prozent der Fuhrparkleiter ein positives Unternehmensimage das wichtigste Kaufkriterium. Immerhin noch beachtliche 64 Prozent tun es der Umwelt zuliebe, 62 Prozent aufgrund der Förderungen. Dann erst, schon recht abgeschlagen, folgt mit 44 Prozent die Nachfrage der User Chooser.

Gleichwohl werden sich die Flottenzusammensetzungen ändern. Zwar werde es keine Trendumkehr geben, aber fossile Motorisierungen rückten wieder stärker in den Fokus. „Die Umstellung wird speziell bei den Plug-in-Hybriden starke Auswirkungen auf die Leasingkonditionen haben“, sagt Dataforce-Vertriebsleiter Stefan Behringer zu den Neuerungen in Sachen Umweltbonus. Die Gesamtkostensteigerung bei den PHEVs sei eindeutig der sensibelste Punkt. „Es ist politisch gewollt, dass jedes Unternehmen und Dienstwagenfahrer die Sinnhaftigkeit eines PHEV in Frage stellt.“ Und weiter: „Dies hat zur Folge, dass sich der klassische Verbrenner wieder öfter als favorisierte Wahl herausstellt.“

Ins gleiche Horn bläst auch der BBM. „Wenn die Förderung endet, sinken die Anreize. Die Nachfrage, vor allem im gewerblichen Sektor, könnte stark einbrechen. Da ist jetzt schon eine Investitionszurückhaltung zu spüren“, sagt BBM-Geschäftsführer Axel Schäfer. Es könne wieder verstärkt zu Verbrennern gehen, solange ein Kauf noch möglich sei. Dank des Beibehalts der Dienstwagenförderung mit Blick auf die Besteuerung des geldwerten Vorteils sei der Markt für PHEVs jedoch nicht ganz tot, darin sind sich die Experten ebenfalls einig. „Das war eine wichtige Entscheidung, um die Attraktivität für die Dienstwagenfahrer hochzuhalten. Ohne eine weitere Unterstützung der PHEVs im Rahmen der Besteuerung wären diese Fahrzeuge aus meiner Sicht sehr schnell wieder vom Markt verschwunden“, betont Dataforce-Vertriebsleiter Behringer die Folgen des Förderendes.

Die Förderregeln im Einzelnen

Und so sehen die neuen Richtlinien im Einzelnen aus: Für reine E-Autos bis zu 40.000 Euro (Nettolistenpreis) gibt’s noch 4.500 Euro (statt 6.000 Euro), für Fahrzeuge, die zwischen 40.000 und bis zu 65.000 Euro netto kosten, noch 3.000 Euro (statt 5.000 Euro). Der Kreis der Antragsberechtigten ändert sich nicht. Ab September 2023 kommen allerdings nur noch Privatkäufer sowie, das ist neu, auch gemeinnützige Organisationen in den Genuss der Kaufprämie. Ab 2024 sollen dann nur noch E-Autos bis zu 45.000 Euro netto mit 3.000 Euro gefördert werden. Die Gesamtfördersumme von 3,4 Mrd. Euro wird gedeckelt und gemäß Haushaltsplan mit 2,1 Mrd. Euro auf 2023 und 1,3 Mrd. Euro für 2024 aufgeteilt. Das war´s.

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