Die Straßenverkehrsordnung (StVO) enthält ab Februar einige neue Regelungen. Experten von der Arag-Versicherung stellen sie vor. Vor allem bei den Themen Radfahrer, Rettungsgasse und Gaffer sind die Bußgelder deutlich gestiegen.
Mehr Sicherheit für Radfahrer
Wer Radfahrer missachtet, für den wird es fast überall teuer. Wer durch unzulässiges Halten in zweiter Reihe einen Radfahrer gefährdet, zahlt künftig 80 statt 20 Euro, dazu kommt ein Punkt in Flensburg.
Wird der Radler durch das Parken eines Pkw auf dem Radweg behindert, kostet es den Autofahrer 70 statt 30 Euro und einen Punkt in Flensburg. Kommt es zu einem Unfall, weil ein Fahrzeug auf dem Schutzstreifen für Radfahrer hält, zahlt der Autofahrer nun 100 statt 35 Euro und bekommt ebenfalls einen Punkt.
Auch der Mindestabstand beim Überholen von Radlern - aber auch Fußgängern und Elektro-Kleinstfahrzeugen wie etwa E-Roller - ist nun klar definiert: Innerorts muss ein Seitenabstand von 1,5 Metern eingehalten werden, außerorts zwei Meter.
Abbiegeunfälle, bei denen Radler vor allem von Lkw übersehen werden, kommen ebenfalls häufig vor, oft mit schwerwiegenden Folgen für die Zweiradfahrer. Daher schreibt die Novelle den Lkw beim Rechtsabbiegen künftig innerorts eine Schrittgeschwindigkeit von sieben bis elf km/h vor. Sanktioniert wird ein Vergehen mit 70 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister.
Neues Verkehrszeichen wird eingeführt
Darüber hinaus ist es für Autos und Lkw jetzt verboten, Radfahrer und andere einspurige Fahrzeuge an bestimmten Stellen zu überholen, wenn es dort zu eng und damit zu gefährlich für den Radler wird. Dafür wird ein neues Verkehrszeichen eingeführt.
Wer unerlaubt in zweiter Reihe, auf Schutzstreifen oder auf Geh- und Radwegen hält, zahlt statt bisher ab 15 Euro künftig eine Geldbuße von bis zu 100 Euro. So kostet beispielsweise das Parken auf einem Behindertenparkplatz nicht mehr 35, sondern 55 Euro. Wer unberechtigt auf einem E-Auto-Stellplatz parkt, hatte bislang nichts zu fürchten. Die Neuregelung sieht hier nun ebenfalls 55 Euro vor.
Rettungsgasse und Gaffer: Hohe Bußgelder
Das Thema Rettungsgasse wird künftig strenger gehandhabt: So kann das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse genauso verfolgt und geahndet werden wie das Nichtbilden. Zwischen 200 und 320 Euro müssen Ignoranten berappen und es drohen ein Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg.
Auch Schaulustige, die Fotos und Filme von Unfällen machen und dadurch den Rettungseinsatz erschweren, werden mit höhere Geldstrafen belegt. Wer Unfallopfer ablichtet und angezeigt wird, muss mit bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug rechnen.
Nutzung der Busspur für vollbesetzte Pkw erlaubt
Weitere Neuerung: Pkw, in denen mindestens drei Personen sitzen, dürfen künftig die Busfahrstreifen nutzen. Die Arag-Experten weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass elektrisch betriebene Fahrzeuge bereits seit 2015 die Bussonderstreifen nutzen dürfen, wenn die zuständige Straßenbehörde entsprechende Zusatzzeichen aufgestellt hat.
Förderung von Carsharing
Auch Carsharing wird gefördert: Wer einen entsprechenden Ausweis zur Kennzeichnung des Carsharing-Fahrzeugs gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legt, hat ein Vorrecht beim Parken auf ausgewiesenen Plätzen. (MID/cr)