Fahrstrom könnte deutlich günstiger sein - behauptet eine Studie
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Fahrstrom könnte deutlich günstiger sein - behauptet eine Studie

Fahrstrom

Vielerorts viel zu teuer

Ein Check des Hamburger Energieversorgers Lichtblick zeigt: Obwohl nicht nötig, sind die Preise an öffentlichen Ladensäulen vielerorts deutlich zu hoch.

Eigentlich dürfte es die ohnehin gebeutelten Verbraucher nicht mehr wundern. Auch beim Fahrstrom langen Energieversorger kräftig hin. Dabei stehen vor allem örtliche Platzhirsche im Fokus. Im Schnitt kostet die Kilowattstunde in Deutschland aktuell rund 44 Cent, wie der „Ladesäulencheck“ des Hamburger Energieversorgers Lichtblick ergeben hat (alle Preise netto zzgl. USt.). Würden die Betreiber die Strompreise und weitere Zusatzeinnahmen, etwa aus der THG-Quotenregelung, weitergeben, könnten sie nach Berechnungen des Unternehmens auf etwa 19 Cent sinken.

Die Stromladung für eine Reichweite von 100 Kilometern kostet bei einem Stromverbrauch von 20 kWh der Untersuchung zufolge an der normalen AC-Ladesäule 8,76 Euro. An der teureren DC-Schnellladesäule werden im Schnitt 10,51 Euro fällig, in der Spitze sogar 13,28 Euro. In vielen Fällen ist das E-Auto beim Laden abseits der heimischen Wallbox damit teurer als ein Benziner.

Oftmals ist es für E-Autos teurer als für Benziner

Zu den Gründen für die hohen Preise zählt Lichtblick nicht zuletzt die monopolähnliche Struktur des Ladesäulenmarkts, der von einigen wenigen Unternehmen dominiert wird. Analysen des Unternehmens zufolge sind je nach Region bis zu 91 Prozent der öffentlichen Ladepunkte in der Hand eines Betreibers – häufig sind das die in der Region heimischen, mit dem Netzbetreiber verbundenen Energieversorger. Beispiele sind Berlin (70 Prozent), Hamburg (83 Prozent), München (85 Prozent) oder Hannover (89 Prozent). Lichtblick beklagt diesen Zustand schon seit Jahren und setzt sich – auch aus eigenem wirtschaftlichen Interesse - für eine Liberalisierung des Ladesäulenmarkts ein. Kunden könnten dann wie beim Haushaltsstrom ihren Anbieter auch an der öffentlichen Steckdose frei wählen.

Darüber hinaus gibt es politische Versäumnisse. So fehlt nach Ansicht des Energieversorgers eine Verpflichtung, Einnahmen etwa aus der THG-Quote oder Ersparnisse aus der seit Anfang März geltenden Strompreisbremse an die Verbraucher weiterzugeben. (SP-X/MN)

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