Volkswagen will seinen klagenden Dieselkunden trotz der gescheiterten Vergleichsverhandlungen eine Entschädigung anbieten. Das hat der Konzernvorstand am heutigen Freitag (14.02.2020) in einer außerordentlichen Sitzung beschlossen.
Es hatte zwar bereits eine Einigung mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (VZVBV) über Zahlungen von bis zu 830 Millionen Euro gegeben. Ein verbindlicher Vergleich sei trotzdem nicht zustande gekommen. Die Verhandlungen seien an "unbegründeten hohen Forderungen der Prozessanwälte, die pauschal 50 Millionen Euro für die Abwicklung der Vergleiche verlangten", gescheitert, schreibt Volkswagen in einer Mitteilung.
Volkswagen: "Faire und praktikable Lösung"
Das Scheitern der Vergleichsverhandlungen mit dem VZVBV dürfe nicht zu Lasten der Kundinnen und Kunden gehen, so der Konzern. Deshalb werde Volkswagen allen, die sich zur Musterfeststellungsklage angemeldet und die Vergleichskriterien erfüllt hätten, den bereits ausgehandelten Vergleich auch ohne die Unterstützung des VZVZ anbieten.
"Wir haben von Beginn an gesagt, dass eine faire und praktikable Lösung für die Kunden im Vordergrund der Verhandlungen steht", sagt Hiltrud Werner, Vorstand für Integrität und Recht bei Volkswagen.
"Kraftakt für deutsche Justiz nicht zu meistern"
"Das Musterfeststellungsverfahren ist vom Gesetzgeber so ausgestaltet, dass selbst nach einer zeitnahen Entscheidung des OLG Braunschweig und des Bundesgerichtshofs hunderttausende Kunden ihre behaupteten Ansprüche vor 115 Landgerichten in Deutschland geltend machen müssten", sagt Manfred Döss, Chefjustiziar von Volkswagen.
"Es würden weitere Jahre vergehen, bis individuelle rechtskräftige Urteile gesprochen würden. Dieser Kraftakt wäre für die deutsche Justiz nicht zu meistern," so Döss weiter. Ein Vergleich in diesem Verfahren sei daher für alle die vernünftigste Lösung: für die Kunden, für die Justiz und für Volkswagen.
Hier können sich Dieselkunden von Volkswagen informieren
Die Volkswagen AG arbeitet bereits an der Erstellung einer Plattform. Über diese sollen ab Ende März vergleichsberechtigte Fahrzeugbesitzer ein Angebot für eine Einmalzahlung erhalten. Bis dahin können sich Interessierte unter vergleich.volkswagen.de in einen E-Mail-Newsletter eintragen, um vom Unternehmen zum VW-Vergleich auf dem Laufenden gehalten zu werden. (cr)