Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZVBV) und Volkswagen haben sich heute (28. Februar 2020) auf den ausgehandelten Vergleich in der Größenordnung von 830 Millionen Euro im Rahmen des Musterfeststellungsverfahrens geeinigt. Das schreibt Volkswagen in einer Mitteilung. Die Einigung sei möglich geworden durch die Initiative des Präsidenten des Oberlandesgericht Braunschweig.
Ombudsstelle für mögliche Streifälle
"Gemeinsam mit dem VZVBZ haben wir eine faire und praktikable Vergleichslösung erreicht", sagt Hiltrud Werner, Vorstand Integrität und Recht der Volkswagen AG. "Wir bedanken uns beim OLG-Präsidenten für das konstruktive Vorgehen als Güterichter und werden nun alles daran setzen, die Einmalzahlungen so schnell wie möglich anbieten und auszahlen zu können."
"Wichtig war beiden Seiten, dass eine unabhängige Kontrolle der Umsetzung und eine transparente Abwicklung des Vergleichs erfolgt", sagt Manfred Döss, Chefjustiziar der Volkswagen AG. Beides sei gewährleistet. "Zusätzlich unterstützt Volkswagen deshalb im Bedarfsfall und auf Wunsch auch eine anwaltliche Beratung. Außerdem wird eine unabhängige Ombudsstelle für mögliche Streitfälle eingerichtet."
Plattform für Volkswagen-Kunden bis Ende März eingerichtet
Die Volkswagen AG arbeitet bereits an einer Plattform, über die der Vergleich abgewickelt werden kann. Ab Ende März soll diese den vergleichsberechtigten Kundinnen und Kunden ermöglichen, eine Einmalzahlung zu erhalten. Bis dahin können sich Interessierte unter vergleich.volkswagen.de in einen E-Mail-Newsletter eintragen. (cr)