Audi und VW kommen ihren Kunden bei den Garantieregeln entgegen. Aufgrund der Corona-Krise legen beide Marken des Volkswagen-Konzerns ihre Garantievorgaben großzügiger aus. Damit profitieren auch die Kunden von den Schutzvereinbarungen, die Garantieleistungen seit Anfang März aufgrund der Corona-Krise nicht in Anspruch nehmen konnten.
Kulanz für Auslaufzeitraum zwischen März und Mai 2020
Konkret verlängert Audi alle Neuwagen- und Anschlussgarantieren, die planmäßig zwischen dem 1. März und 31. Mai 2020 ausgelaufen sind oder auslaufen, um drei Monate. Die Frist endet nun am 31. August 2020. Laufleistungsbegrenzungen bleiben bestehen, die Laufzeit-Kulanz gilt für alle in Europa, Brasilien, Mexiko und Indien produzierten Fahrzeuge.
Die Schwestermarke VW verlängert die Garantielaufzeiten ebenfalls um drei Monate. Auch sie betrifft alle Neuwagen- und Anschlussgarantien, die zwischen dem 1. März und dem 31. Mai 2020 auslaufen. In den Genuss dieser Kulanz kommen Besitzer von in oder für Europa produzierten VW-Modellen. (cfm)