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Autounfall, Blechschaden

Ratgeber

Was tun bei einem Unfall im Ausland

Auch bei einer kurzen Dienstfahrt ins Nachbarland kann es zu einem Unfall kommen. Was ist zu beachten?

Mal eben zu einem Geschäftstermin ins Ausland? Ärgerlich, wenn es dann zu einem Verkehrsunfall kommt. Dann ist vor allem die richtige Vorgehensweise wichtig. Nach Auswertungen der Versicherungsgesellschaft HUK-Coburg kommt es meistens beim Ein- und Ausparken zu einem Crash oder durch Auffahrunfälle. Dann sollte man ruhig und schrittweise vorgehen.

Warnweste an

Noch vor dem Aussteigen streift man sich eine Warnweste über, in vielen Ländern ist das sogar Pflicht. Wer keine Weste trägt, muss mit zum Teil empfindlichen Bußgeldern rechnen: Die Spanne reicht von 14 bis 1.400 Euro. Viele Länder fordern sogar Westen für alle Insassen oder auch für Motorradfahrer. Deshalb hat man am besten immer eine Warnweste pro Mitfahrer dabei. Eine weitere Standardmaßnahme ist das Absichern der Unfallstelle mit dem Warndreieck.

Polizei rufen

Im nächsten Schritt sollte der Unfall bei der Polizei gemeldet werden. Zwar kann in vielen Ländern die Polizei bei Bagatellschäden außen vor bleiben, doch im Zweifelsfall ist man damit auf der sicheren Seite. In Polen ist es beispielsweise vorgeschrieben, jeden Unfall polizeilich zu melden.

Europäischer Unfallbericht

Unabhängig von der Gegenwart der Polizei muss der Unfall protokolliert werden, damit sich im Nachhinein Ansprüche auf Entschädigung geltend machen lassen. Hierfür sollte der zuvor im Handschuhfach deponierte Europäische Unfallbericht sorgfältig ausgefüllt werden. Mit diesem inhaltlich und grafisch standardisierten Formular wird der Unfall protokolliert. Er ist als Durchschreibesatz bei jeder Kfz-Versicherung bestellbar, außerdem kann man ihn im Internet herunterladen. Darüber hinaus sollten die Personalien möglicher Zeugen aufgeschrieben und Fotos von der Unfallstelle erstellt werden.

In den Benelux-Ländern und Frankreich hat der Europäische Unfallbericht einen verbindlichen Charakter. Mit der Unterschrift wird der Inhalt unwiderruflich anerkannt. Unter Punkt 14 sollten deshalb unbedingt mögliche Anmerkungen oder Widersprüche eintragen werden. Sind sich die Unfallgegner vor Ort über den Hergang nicht einig, sollten sie jeweils ihren eigenen Bericht ausfüllen, unterschreiben und die Kopien austauschen.

Zentralruf der Autoversicherer

Zudem hilft der Zentralruf der Autoversicherer weiter. Bei Unfällen im europäischen Ausland ist eine Hotline unter +49 40 300 330 300 von Montag bis Freitag zwischen 8 und 20 Uhr erreichbar. Die Servicestellen benennt zum Beispiel anhand von Kfz-Kennzeichen, Datum und Unfallland die Versicherung des Unfallgegners. Die Grüne Karte ist zwar in der EU nicht mehr vorgeschrieben, eine Mitnahme ist aber sinnvoll. Sie bescheinigt den Versicherungsschutz des Fahrzeuges und enthält zudem wichtige Daten zu Auto und Versicherung.

Schutzbrief sinnvoll

Ist das eigene Auto nach einem Unfall nicht mehr fahrbereit, kann ein Schutzbrief helfen. Dieser wird von Automobilclubs und Kfz-Versicherern meist für einen zweistelligen Jahresbeitrag angeboten und ist vor allem wegen der Pannenhilfe interessant. Zumeist decken Schutzbriefe im Ausland unter anderem Fahrzeug- und Krankenrücktransporte ab. Außerdem hat man in der Regel auch Anspruch auf einen Mietwagen als kostenloses Ersatzauto. (KH/SP-X)

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