Wer keine Rückfahrkamera hat, sollte beim Parken besser einen Einweiser rufen oder selbst einmal hinters Auto gehen.
Foto: Dennis Gauert
Wer keine Rückfahrkamera hat, sollte beim Parken eines Transporters besser einen Einweiser rufen oder selbst einmal hinters Auto gehen.

Urteil

Wer nichts sieht, braucht einen Einweiser

Das Verwaltungsgericht Würzburg bestätigt grobe Fahrlässigkeit beim „blinden“ Rückwärtsfahren mit einem Transporter.

Beim Rückwärtsfahren ist besondere Vorsicht angebracht. Wer mit einem unübersichtlichen Fahrzeug zurücksetzt, muss im Zweifel einen Einweiser hinzubitten, wie aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg hervorgeht. In dem verhandelten Fall hatte ein Bundeswehrsoldat beim Rückwärtsfahren mit einem Mercedes-Transporter ein anderes Auto beschädigt. Der Dienstherr warf ihm grobe Fahrlässigkeit vor, da er ohne Einweiser rangiert hatte und verlangte einen Schadensersatz.

StVO schreibt Sorgfalt beim Parken vor

Zu Recht, wie das Gericht laut "RA Online" urteilte. Der Soldat habe sowohl gegen die Straßenverkehrsordnung als auch gegen militärische Dienstvorschriften verstoßen, indem er sich beim Rückwärtsfahren mit einem unübersichtlichen Fahrzeug allein auf die Außenspiegel verlassen habe. In dem konkreten Fall seien zudem andere Soldaten an Bord gewesen, die er ohne weiteres um Hilfe hätte bitten können (Az.: W 1 K 22.584). (Holger Holzer/SP-X/dnr)

Urteil

Ordnungsamt darf Autos mit laufendem Motor aufbrechen

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf stellt fest, dass das Aufbrechen eines herrenlosen Pkw mit laufendem Motor rechtens war.

    • Urteile

Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg

Datenschutz geht vor Kontrolle

Ein Urteil des Lüneburger Verwaltungsgerichts zeigt: Firmen müssen eine GPS-Überwachung von Dienstwagen gut nachvollziehbar begründen können.

    • Recht, Dienstwagen, Urteile, Firmenwagen

Gigaliner

Gericht hat entschieden: Gigaliner sind erlaubt

Das Verwaltungsgericht Berlin hat jetzt entschieden, dass die Riesen-Lkw auf deutschen Straßen fahren dürfen.

    • Fuhrparkwissen, Recht

Transporter

Fahren mit dem Anhänger: die Königsdisziplin

Beim Rückwärtsfahren mit einem Anhänger kann selbst eingefleischten Profis schon mal der Schweiß auf die Stirn treten. Doch es gibt Hilfen.

    • Transporter
Kostenloses Online-Seminar am 31. August

Unklare Autozukunft – wie kann man Fuhrparks noch managen?

Effizientes Fuhrparkmanagement in Zeiten des Wandels: Kosten, Technologie & Nachhaltigkeit. Erfahren Sie in unserem kostenlosen Online-Seminar wie Sie die Herausforderungen meistern und moderne Lösungen für Ihre Unternehmensmobilität entwickeln. Jetzt anmelden!

Tipps & News rund um Fuhrparkmanagement und betriebliche Mobilität:der fuhrpark.de-Newsletter

Abonnieren Sie jetzt den kostenlosen fuhrpark.de-Newsletter!