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Firmenwagenwissen

Wie sicher ist die Einparkhilfe?

Mehr als die Hälfte aller Neuwagen sind heute mit einer Einparkhilfe ausgestattet. Anders als von vielen Autofahren angenommen, sehen die elektronischen Helferlein aber auch nicht alles.

 Frage: Mein neues Auto hat vorn und hinten Einparkhilfen, die piepsen, wenn man sich einem Hindernis nähert. Jetzt ist es mir schon einige Male passiert, dass sie etwas übersehen haben. Ist das ein Systemfehler oder können sie nicht alles erkennen?

Antwort von Hans-Georg Marmit, Kfz-Experte der Sachverständigen-Organisation KÜS: Sie beschreiben einen weit verbreiteten Irrglauben. Tatsächlich sollte man sich nicht zu hundert Prozent auf die Einparkhilfe verlassen, denn die auf Ultraschall oder Radar basierten Systeme, die in der Stoßstange eingebaut sind, haben ihre Grenzen.

Typisches Beispiel sind Hindernisse in ungewöhnlicher Höhe, wie ein hervorragender Lüftungsschacht im Parkhaus. Auch kleinere Barrieren wie Begrenzungssteine oder Pfähle können die Sensoren leicht übersehen, was zu hässlichen Kratzern an der Stoßstange führt. Unvorhersebares wie eine überstehende Lkw-Ladekante kann ebenfalls ein für das System nicht erkennbares Hindernis sein, wenn sich die Sensoren an der Stoßstange des Lasters unterhalb orientieren.

Die Einparkhilfe leistet in den allermeisten Fällen eine hervorragende Unterstützung. Trotzdem tut der Autofahrer gut daran, trotz Einparkhilfe das Gehirn nicht auszuschalten und vor dem Einparken einen Blick in die Lücke und während des Rangierens in die Spiegel zu werfen. Auch weil die Technik ihn nicht von seiner Sorgfaltspflicht entbindet, das haben viele Gerichte bereits entschieden.

Übrigens: Manche Parkpiepser melden sich hin und wieder im fließenden Verkehr. Deshalb müssen sie nicht kaputt sein. Druckluftbremsen von Lkw beispielsweise können ultraschallbasierte Systeme irritieren.

Quelle: spotpress.de/Dirk Schwarz/SP-X

Foto: Claudia Becker

Wer einen Parkplatz nutzt, haftet für eventuelle Schäden selbst

Recht

Parkplatzbetreiber haftet nicht für Einparkschäden

Ein Urteil des Amtsgericht Hanau stellt klar: Wer einen Parkplatz nutzt, haftet für eventuelle Schäden selbst, eine uneingeschränkte Sicherungspflicht liege nicht vor.

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