In der Norm DIN 13164 legt der Gesetzgeber die Art und Inhalt des mitzuführenden Verbandskasten in Pkw fest. Die im Jahr 2014 zuletzt geänderte Norm wird nun durch eine zum Februar 2022 in Kraft getretene Norm ersetzt. Demnach müssen in neu produzierten Verbandskästen zwei medizinische Gesichtsmasken mitgeführt werden (Mund- Nasenschutz). Für im Handel befindliche Verbandskästen gilt bis zum 31. Januar 2023 eine Übergangsregelung.
Die Anzahl der im Verbandskasten mitzuführenden Dreieckstücher wird von zwei auf eins reduziert. Das Verbandtuch nach DIN 13152 BR entfällt, sodass nur noch ein größeres Verbandstuch bereit liegen muss. Die Änderung der Norm für Verbandskästen geht unter anderem auf Erkenntnisse aus der Corona-Pandemie hervor, in der sich gezeigt hat, dass sich die Hygienebedingungen bei nahem Kontakt durch einen Mund-Nasenschutz erheblich verbessern. (deg)