Im Recht kommt es häufig auf die genaue Formulierung an. Doch allzu pingelig kann man bei der Auslegung aber nicht vorgehen, wie aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervorgeht. Dieser hatte nach Auskunft der Rechtsschutzversicherung ARAG klargestellt, dass auch das Rückwärtsfahren mit einem Anhänger ein „Ziehen“ im Sinne der Straßenverkehrsordnung (§ 19) darstellt. Auch, wenn der Trailer in diesem Fall eigentlich geschoben wird. Demnach erfasste die Haftung des Halters bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen jede Bewegung des Anhängers - unabhängig von der Fahrtrichtung (Az.: VI ZR 98/23). (SP-X/MN)
Recht
BGH stellt klar: Rückwärtsfahren mit Anhänger ist „Ziehen“
Ist Schieben gleich Ziehen? Formaljuristisch nach einem aktuellen BGH-Urteil muss die Frage mit Ja beantwortet werden – unabhängig von der Fahrtrichtung.