Das Internet macht´s möglich. Ab dem 1. September können Autofahrer unmittelbar nach der Online-Zulassung ihres Wagens einsteigen und losdüsen. Einer entsprechenden Verordnung des Bundeskabinetts hat nun der Bundesrat zugestimmt. Bislang mussten Fahrzeughalter auf die postalische Übersendung von Plakette und Papieren warten, künftig reicht für eine Übergangszeit von zehn Tagen der digitale Bescheid.
Auch die Zulassung durch juristische Personen des Privatrechts, etwa Autohäuser und Zulassungsdienst, ist möglich. Diese läuft über die zentrale Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Der Bundesrat bittet die Regierung allerdings zu prüfen, wie Betrug und Missbrauch der Regelung verhindert werden können. So sei es denkbar, dass Plaketten aus der Post entwendet werden oder vermehrt Fahrzeuge mit ungestempelten Kennzeichen am Verkehr teilnehmen können.
Regierung soll prüfen, wie Betrug und Missbrauch verhindert werden können
Die Online-Zulassung von Kraftfahrzeugen – „i-Kfz“ genannt - wurde schrittweise ab 2019 eingeführt und ist für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung ab 1. Januar 2015 verfügbar. Bereits seit 2015 können Kraftfahrzeuge online außer Betrieb gesetzt werden, seit 2017 ist auf diesem Weg zudem die Wiederzulassung möglich. Nutzer benötigen neben einem internetfähigen Gerät einen Personalausweis mit Online-Funktion sowie spezielle Hardware in Form eines Ausweis-Lesegeräts oder die kostenlose „AusweisApp“ des Bundesinnenministeriums.
Autohändler und Zulassungsdienste fordern bereits lange eine Beschleunigung der Zulassung. Durch Corona-Einschränkungen und hohe Krankenstände kam es zuletzt immer wieder zu Verzögerungen – vor allem kurz vor den Stichtagen für die Beantragung des Umweltbonus. (SP-X/MN)