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Nachhaltigkeitsberichtspflicht

Europäische Kommission will CSRD lockern

Die EU-Kommission will die CSRD-Vorgaben entschärfen: Weniger Unternehmen sollen berichten müssen, Fristen sollen verlängert werden. Ziel ist eine Entlastung der Wirtschaft.

2 Min.03.03.2025, 16:49 Uhr
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Entbürokratisierung für mehr Wettbewerbsfähigkeit: Die EU will Nachhaltigkeitsberichtspflichten entschärfen.
Entbürokratisierung für mehr Wettbewerbsfähigkeit: Die EU will Nachhaltigkeitsberichtspflichten entschärfen. Konsta - stock.adobe.com

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Europäische Kommission will CSRD lockern. In: /mobilitaet-und-nachhaltigkeit/europaeische-kommission-will-csrd-lockern, 03.03.2025, /mobilitaet-und-nachhaltigkeit/europaeische-kommission-will-csrd-lockern (abgerufen am: 04.11.2026)

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Europa rudert zurück: Die Europäische Kommission veröffentlichte am 26. Februar 2025 ein Schreiben, in dem sie eine Lockerung der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) vorschlägt. Damit reagiert sie auf anhaltende Kritik aus europäischen Unternehmen und Wirtschaftsverbänden, die ihre internationale Konkurrenzfähigkeit durch mehr Bürokratie und Richtlinien zum Schutze der Umwelt in Gefahr sehen. So hieß es unter anderem von Seiten der Lobbyorganisation Stiftung Familienunternehmen und Politik, dass insbesondere Familienunternehmen von der CSRD belastet werden würden, die in Deutschland rund 90 Prozent aller Betriebe ausmachten. Auch europaweit seien rund 70 bis 80 Prozent aller Unternehmen Familienunternehmen, deren Wettbewerbsvorteile wegen der umfangreichen Berichterstattungspflichten gefährdet würden.

Wofür war die CSRD ursprünglich gedacht?

Die CSRD ist eine EU-Gesetzgebung, die Unternehmen dazu verpflichtet, ausführlich über die Auswirkungen ihres wirtschaftlichen Handelns auf Umwelt und Menschen zu berichten. Mit dem Inkrafttreten der Nachhaltigkeitsberichtspflicht am 5. Januar 2023 erweiterte sich damit die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen innerhalb der EU schätzungsweise auf 49.000 Unternehmen aus. Zuvor waren es 11.600.

Das soll sich an der CSRD ändern

Mit dem veröffentlichten Änderungsvorschlag will die EU-Kommission den Verwaltungsaufwand bis zum Ende ihrer Amtszeit um mindestens 25 % verringern und insbesondere für mittelständische Unternehmen den Bürokratieaufwand um mindestens 35 % senken. Die EU-Kommission will mit ihrem CSRD-Änderungsantrag „Nachhaltigkeitsberichterstattung einfacher und effizienter gestalten“. Laut EU-Schreiben geht es unter anderem um Folgendes:

  • Ca. 80 Prozent der Unternehmen sollen aus dem Anwendungsbereich der CSRD herausgenommen werden, sodass sich die Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auf die größten Unternehmen konzentriert.
  • Die Berichtspflichten für Unternehmen, die zurzeit unter den Anwendungsbereich der CSRD fallen und ab 2026 oder 2027 Bericht erstatten müssen, werden um zwei Jahre (bis 2028) verschoben.
  • Die Sorgfaltspflichten werden vereinfacht, um für betroffene Unternehmen unnötige Komplexität und Kosten zu vermeiden, z. B. indem sie vor allem gegenüber direkten Geschäftspartnern gelten und indem regelmäßige Bewertungen und Kontrollen dieser Partner nur noch alle fünf Jahre erfolgen müssen, statt jährlich.

Wie geht es mit der CSRD nun weiter?

Bevor die Änderungen der CSRD in Kraft treten können, müssen sie zunächst dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt werden. Diese müssen die Vorschläge prüfen und annehmen. Um die Änderungen schnellstmöglich auf den Weg zu bringen, fordert die Kommission alle Mitgesetzgeber dazu auf, das Paket vorrangig zu behandeln, insbesondere den Vorschlag zur Verschiebung bestimmter Offenlegungspflichten im Rahmen der CSRD. (ks)

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