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Marktübersicht Führerscheinkontrolle

Halterhaftung: Das ist neu und wichtig im Fuhrpark

Die gesetzliche Halterhaftung und Führerscheinkontrolle sind weitreichende Themen im Fuhrpark. Das sind die Trends 2020.

Von Christina Rath

Fuhrparkmanager müssen viele Gesetze und Vorgaben im Blick haben. Eine der wichtigsten Pflichten ist die Wahrnehmung der gesetzlichen Halterhaftung. Diese gilt grundsätzlich für alle Unternehmen, die einen Fuhrpark unterhalten und die Fahrzeuge ihren Mitarbeitern überlassen.

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Wer ist der Halter?

Halter sind zunächst die sogenannten Organe des Unternehmens, also Geschäftsführer, Vorstände oder Inhaber eines Betriebs. Diese können die Halterpflichten allerdings an eine persönlich und fachlich geeignete Person delegieren, die die sich aus der Halterhaftung ergebenden Aufgaben und Pflichten in eigener Verantwortung wahrnimmt. In der Regel ist es der Fuhrparkverantwortliche, der die Haftungsrisiken übernimmt. Damit haftet er persönlich dafür, dass die Halterpflichten eingehalten werden

Dabei sind zwei Dinge wichtig: Zum einen sollte diese Übertragung der Halterpflichten klar und eindeutig geregelt sein, am besten im Arbeitsvertrag des Fuhrparkmanagers. Sie kann aber auch nachträglich erfolgen. Zum anderen muss der ursprüngliche Inhaber der Halterpflichten auch nach der Delegation seiner Aufsichtspflicht nachkommen. In der Regel wird dies erst dann wichtig, wenn zum Beispiel ein Unfall geschieht. Aber dann wird immer im Einzelfall entschieden, wer haftet. Er kommt also nie ganz aus der Verantwortung heraus.

Das sind die wichtigsten Halterpflichten

Was aber gehört alles zu den Halterpflichten? Die auf den Fuhrparkmanager übertragenen Pflichten werden unter anderem im Arbeitsschutzgesetz (ASchG), den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und dem Straßenverkehrsgesetz festgelegt.

Der Fuhrparkverantwortliche darf nicht zulassen, dass sich Mitarbeiter ohne gültige Fahrerlaubnis ans Steuer setzen, das ist in Paragraf 21 Abs. 1 Ziffer 2 StVG festgeschrieben. Hier ist er in der sogenannten Halterhaftung. Deshalb muss er eine regelmäßige Führerscheinkontrolle sicherstellen.

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Außerdem gehört zu den in der Regel an den Fuhrparkleiter übertragenen Pflichten, dass er die Fahrer gemäß der Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge (UVV) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGVU) in das Führen der Fahrzeuge unterweisen muss ("Fahrer-UVV").

Des Weiteren muss er sich regelmäßig vom betriebssicheren Zustand des Fahrzeugs überzeugen – und zwar in Bezug auf die Arbeitssicherheit des Betriebsmittels Fahrzeug, ebenso wie in Bezug auf die Verkehrssicherheit. Dazu gehören eine regelmäßige Sichtkontrolle, die Einhaltung der Wartungs- und Prüftermine, vor allem der Hauptuntersuchung, und die "Fahrzeug-UVV" (DGUV Vorschrift 70).

Alle hier aufgezählten Kontrollen kann der Fuhrparkverantwortliche auch delegieren. Zum Beispiel kann man die Fahrzeug-UVV auch im Rahmen der jährlichen Inspektion gleich mitmachen lassen. Allerdings muss er bei allen Maßnahmen ordnungsgemäße Durchführung kontrollieren, da er selbst persönlich dafür haftet. Kommt er seinen Pflichten nicht nach, drohen ihm zivil- und strafrechtliche Konsequenzen, die von Geld- bis hin zu Freiheitsstrafen reichen. In diesem Text sollen die fahrerbezogenen Halterpflichten näher beleuchtet werden, also die Führerscheinkontrolle und die Fahrerunterweisung.

Halterpflichten und Führerscheinkontrolle

Es hat sich gezeigt, wie wichtig es ist, dass der Fuhrparkverantwortliche seinen Halterpflichten nachkommt. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, muss er die Originalführerscheine der Fahrer regelmäßig überprüfen: bei fest zugeteilten Dienstwagen wird eine Kontrolle zweimal im Jahr empfohlen. Bei Poolfahrzeugen mit unterschiedlichen Nutzern immer bei der Herausgabe des Fahrzeugs an einen Fahrer. Gibt es einen festen Nutzerkreis, dann sollte es auch hier einen festen Kontrollzyklus geben.

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Das ist zeit- und kostenintensiv. Deshalb hat sich in größeren Fuhrparks längst die elektronische gegenüber der manuellen Führerscheinkontrolle durchgesetzt. Der Markt entwickelt sich immer weiter und die Bandbreite an Möglichkeiten, die Führerscheine der Mitarbeiter am Unternehmensstandort und unterwegs zu kontrollieren, wird größer, wie eine Umfrage von bfp fuhrpark & management unter Anbietern der elektronischen Führerscheinkontrolle zeigt.

Dass dem Thema Halterhaftung bei den Kunden zunehmend Aufmerksamkeit gewidmet wird, berichten die Marktakteure auch. "Fuhrparkentscheider möchten nicht nur eine Lösung, die ihnen Kosten und Zeit spart, sondern vor allem auch eine Lösung, die sie rechtlich absichert", sagt Carsten Stemmler, Sales Consultant bei LapID. Deshalb brauche es nicht nur ein revisionssicheres Aufforderungs- und Dokumentationssystem, sondern man müsse "die Kontrollmethoden so auskleiden, dass eine Manipulation ausgeschlossen ist". Eng damit verbunden seien die Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit. Ähnliches berichten auch andere Anbieter.

"Aufgrund der Komplexität der vielen Haftungsfälle (Führerschein, ADR, UVV – Fahrerunterweisungen), legen unsere Kunden großen Wert auf eine schlanke, effiziente und benutzerfreundliche Anwendung", sagt Claudia Hiepler von Hiepler & Partner. Dabei biete die Digitalisierung "neue Chancen, aber auch hohe Herausforderungen in Sachen Rechtssicherheit und Compliance", gibt René Roeder, Geschäftsführer von Fleet Innovation, zu bedenken.

Trends bei der elektronischen Führerscheinkontrolle

Der Mobilitätswandel und die Digitalisierung führen zu veränderten Abläufen im Fuhrpark, entsprechend wandeln sich die Kundenanforderungen in Richtung mehr Flexibilität, Individualität und Komfort. Es würden vermehrt digitale Allroundsysteme mit elektronischer Führerscheinkontrolle, UVV-Fahrzeugkontrolle und UVV-Fahrerunterweisung auf einer einzigen, sicheren Plattform gewünscht, meldet Fleet Innovation. Und das bei hoher Flexibilität in Bezug auf den Ort und die Methoden der Kontrollen.

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Auch die Bedeutung von Cloud-Lösungen nimmt zu, erkennt Wolfgang Schmid, Sales Director D-A-CH bei Webfleet Solutions. Sein Unternehmen biete Kunden eine „erweiterte, kundenspezifische Komplettlösung an“ und wandele sich hier vom reinen Anbieter von Telematiklösungen hin zum Mobilitätsprovider. Wichtig sind für viele Kunden modulare, miteinander kombinierbare Systeme: "Über die vorhandenen Schnittstellen können externe Anwendungen nahtlos in die bestehende Softwarelandschaft integriert werden", sagt Schmid.

Bei LapID fragen Kunden nach flexiblen Prüfterminen anstelle von statischen Kontrollintervallen. "Aus diesem Grund gibt es bei uns schon heute dynamische Kontrollintervalle, die Fuhrparkverantwortliche individuell pro Fahrer einstellen können, damit die Kunden stets auf der sicheren Seite sind", berichtet Tim Wiersdörfer, Leiter Produktmanagement bei LapID.

Zum Thema Flexibilität rückt Tom Bechert, Head of Department B2B Sales von Carsync, die Bedeutung des Smartphones in den Vordergrund. Derzeit vertraue Carsync dem "etablierten Verfahren via RFID-Label". "Die dezentralen Prüfungen werden jedoch immer mehr via IPhone oder Android-Smartphones stattfinden." Das ermögliche es den Fahrern, die vorgeschriebene Prüfung ortsunabhängig und bequem via App zu erledigen.

"Aus der Sicht von Carsync wird die Führerscheinprüfung deutlich einfacher, da Apple die NFC-Schnittstellen zur RFID-Chip-Kommunikation frei gegeben hat und hierdurch eine flächendeckende Prüfung via Smartphone möglich wird", berichtet Bechert von Carsync.

Neue Instrumente bei der elektronischen Führerscheinkontrolle

Mit den veränderten Kundenansprüchen entwickeln die Marktakteure technisch immer weiter. Hier ein paar Beispiele dafür, was sich auf diesem Gebiet tut:

Kunden von Fleet Innovation etwa wünschen sich mehr Flexibilität im Ausland. "Fleet Innovation hat eine eigene technische Lösung für eine neue Fahrer-App entwickelt, die ein rechtssichere Prüfung jedes Führerscheins auch digital durch unabhängige Dritte gewährleistet", erklärt René Roeder. Dieses Instrument komme bei den Bestandskunden gut an.

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Claudia Hiepler wiederum berichtet vom eigenen Produkt FK-Scan, das es jetzt auch in einer mobilen Variante für Smartphones gebe. "Ein zusätzlicher Adapter sorgt für die notwendigen Infrarot- und Ultraviolett-Lichtquellen." Hier lägen alle Daten auf dem mobilen Gerät, eine Internetverbindung sei nicht notwendig.

Die Driver-App von LapID schließlich kann seit Ende vergangenen Jahres auch für EU-Kartenführerscheine aus Österreich genutzt werden. Die Inhaber dieser Führerscheine könnten die Kontrollen seither selbst von unterwegs initiieren, sagt Tim Wiersdörfer von LapID. Gleichzeitig macht er auf einen wichtigen Aspekt aufmerksam: Es reiche nicht, nur zu kontrollieren, ob der Führerschein vorhanden sei. Denn "immer mehr Führerscheine (Ausstellung nach 2013) sind nur noch für 15 Jahre befristet." Demnach werde es immer wichtiger, neben den Fahrerlaubnisklassen auch die Ablauffristen im Blick zu haben. In der Hinsicht will LapID seine Führerscheinkontrollsysteme um weitere Bestandteile ergänzen.

Rechtliche Grundlagen der Fahrerunterweisung

Auch die Fahrerunterweisung gehört zu den gesetzlichen Pflichten eines Unternehmens. Der Arbeitgeber muss die Arbeitssicherheit in seinem Fuhrpark gewährleisten. Dazu ist er unter anderem dazu verpflichtet, seine Mitarbeiter im Umgang mit Dienstfahrzeugen ausreichend und umfangreich zu unterweisen und Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen ergreifen. Ein wichtiger Bestandteil ist die Fahrerunterweisung nach der Unfallverhütungsvorschrift (UVV). Diese ist gesetzlich geregelt im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und in den Vorschriften der Berufsgenossenschaften (DGUV Vorschrift 70).

Das dient nicht nur der Sicherheit des Fahrers, sondern auch der Absicherung des Unternehmens. Hat der Arbeitgeber die Halterpflichten an einen Fuhrparkmanager delegiert, haftet dieser persönlich für eine ordnungsgemäße Fahrerunterweisung. Wurde sie vernachlässigt, nicht hinreichend oder von einer ungeeigneten Person durchgeführt und es kommt zu einem Schaden oder Unfall, drohen rechtliche Konsequenzen. Außerdem kann die Versicherung die Kostenübernahme verweigern.

Unterschieden wird zwischen der Erstunterweisung, die bei der Übergabe des Fahrzeugs stattfindet, und den Folgeunterweisungen, die anschließend mindestens einmal jährlich stattfinden sollten, bei Bedarf auch öfter. Die Erstunterweisung übernimmt im Optimalfall der ausliefernde Autohändler. Er erklärt zum Beispiel, wie die Assistenzsysteme im Fahrzeug funktionieren, zeigt, wo sich Bedienungshandbuch, Warndreieck, Verbandskasten und Warnwesten befinden. Die Übergabe und die fahrzeugspezifische Erstunterweisung sollten in einem Protokoll festgehalten werden.

Trends bei der elektronischen Führerscheinkontrolle

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Wichtig: Damit der Fuhrparkverantwortliche hier rechtlich auf der sicheren Seite ist, sollte im Dienstwagenüberlassungsvertrag genau geregelt sein, welche Pflichten der Fahrer übernehmen muss und für was der Fuhrparkleiter selbst verantwortlich ist. Darauf kann er sich im Falle einer Auseinandersetzung berufen.

Die Fahrerunterweisung: Was ist zu tun?

Die Fahrerunterweisung ist eine regelmäßige Schulung für den Fahrer im Umgang mit dem Arbeitsmittel Fahrzeug. Sie lässt sich manuell in einer Präsenzveranstaltung oder digital durch E-Learning abhalten. Hier geht es um die Gefährdungssituationen, die mit der Nutzung eines Fahrzeugs einhergehen. Dazu gehören neben der korrekten Ladungssicherung zum Beispiel das Fahren bei Schnee, Regen oder Nebel, das Verhalten im Falle eines Unfalls, den Einfluss von Alkohol und Medikamenten auf das Fahren und um ausreichende Ruhezeiten.

Werden diese Unterweisungen manuell durchgeführt, müssen entsprechende Unterlagen zu den verschiedenen Themen zusammengestellt und an die Fahrer verteilt werden. Diese müssen die Möglichkeit haben, Fragen zu stellen. Der Fuhrparkverantwortliche wiederum muss sichergehen, dass die Inhalte verstanden wurden und die Durchführung der Schulung dokumentieren. Die Unterlagen sollten dabei immer auf neuestem Stand sein.

Einfacher geht die Fahrerunterweisung via E-Learning. Diese können die Fahrer selbstständig am PC durchführen, auch Einladung und Dokumentation funktionieren automatisiert. Hier können interaktive Elemente eingebaut werden, die die Schulung abwechslungsreich gestalten. Viele Anbieter elektronischer Führerscheinkontrolle bieten diese digitalen Fahrerunterweisungen gleich mit an, zum Teil mehrsprachig, und garantieren die rechtssichere Durchführung. Damit nehmen sie Fuhrparkverantwortlichen gleich mehrere, oft als lästig empfundene Pflichten ab.

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