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Den Fuhrpark zu elektrifizieren, treibt derzeit viele Unternehmen um. Das ist Herausforderung und Chance zugleich. Insbesondere das Thema Ladeinfrastruktur sollte nicht auf die leichte Schulter genommen und gründlich im Team ausgearbeitet werden. Mit einigen Tipps und Tricks lässt sich aber für jeden Fuhrpark eine optimale Ladesituation zu fairen Preisen finden.

Ladeinfrastruktur für Firmenwagen: Das müssen Fuhrparkmanager wissen

Elektromobilität ist auch im Fuhrpark auf dem Vormarsch. Doch Flottenmanager müssen bei der Umstellung auf E-Fahrzeuge einiges im Blick haben. Denn in Sachen Ladelösung gibt es viele Varianten.

Den Fuhrpark mit Plug-in-Hybriden oder batterielektrischen Fahrzeugen zu erweitern oder umzustellen, ist ein großes Projekt. Bei der Fahrzeugbeschaffung können Fuhrparkverantwortliche auf ein breites Angebot an E-Fahrzeugen und E-Transportern zugreifen. Damit lassen sich verschiedene Fuhrparktypen (Pkw, Transporter, User Chooser oder Serviceflotten) mit alternativen Antriebsmöglichkeiten erweitern. Doch die Beschaffung ist nur ein Aspekt bei der Umstellung auf E-Fahrzeuge. Die zu lösende Frage ist: Wie und wo werden gewerblich genutzte E-Fahrzeuge geladen?

Zu Projektbeginn sollte immer eine konkrete Analyse stehen, so dass der aktuelle Bedarf wie auch die vorhersehbare Entwicklung in den nächsten Jahren berücksichtigt werden kann.

Je nach Nutzungsart des Fahrzeugs werden öffentliche Ladesäulen genutzt, Wallboxen bei den Mitarbeitern zu Hause installiert und Parkplätze auf dem Firmengelände entsprechend ausgestattet – denn eine effiziente betriebliche Ladeinfrastruktur ist ein Muss. Dazu gehört bei großen Flotten, dass die Ladesäulen mit Technologien wie Lastmanagement und Abrechnungssystemen ausgestattet sind. Nur so ist eine gezielte Steuerung, Anpassung und Verteilung des Stromverbrauchs möglich und verhindert so eine mögliche Überlastung des Stromnetzes oder gar einen sonst notwendigen Ausbau der Netzkapazitäten, der mit hohen Kosten verbunden wäre.

Ideal ist, wenn Fuhrparkmanager den Überblick über das Ladeverhalten der E-Firmenwagen behalten. Damit lassen sich auch die Car-Policy oder Vereinbarungen in der Dienstwagenregelung, zum Beispiel für das Laden und Nutzen von Plug-in-Hybriden überprüfen. Dies kann durch Softwarelösungen für die eigenen Ladesäulen auf dem Firmengelände geschehen oder durch die zentrale Abrechnung von Ladekarten, die wie Tankkarten funktionieren.

Wer ist eigentlich zuständig?

Fuhrpark- und Mobilitätsverantwortliche haben in der Regel gemeinsam mit dem Facility Management den Hut auf, wenn das Projekt „Ausbau der Elektromobilität und Aufbau der Ladeinfrastruktur“ startet. Der IT-Bereich oder externe Dienstleister kümmern sich ggf. um die Analyse- und Planungssoftware sowie die Einbindung in vorhandene Reporting-Systeme. Aber natürlich muss vernetzt gedacht werden. Car-Policy und Dienstwagenüberlassungsverträge müssen angepasst werden, Abrechnungsmodalitäten und steuerliche Auswirkungen geplant, entschieden und im Blick behalten werden. Je nach Unternehmensgröße könnte dann die Buchhaltung, Personalabteilung und der Personal- oder Betriebsrat zu hören sein.

Welche Ladelösung ist die Richtige?

Eine selbstgesteuerte Ladeinfrastruktur auf dem eigenen Firmengelände macht ab einem gewissen Bedarf Sinn, verringert Abrechnungsprobleme und sorgt für Unabhängigkeit. Während die Mitarbeiter ihrer Tätigkeit vor Ort im Unternehmen nachgehen, laden die Flottenfahrzeuge auf. Bei größeren Fuhrparks müssen die unterschiedlichsten Ladebedarfe berücksichtigt werden. Unterschieden wird zwischen Normal- und Schnellladung sowie zwischen diversen Lademöglichkeiten:

  • Bei einer Wallbox wird die Ladeleistung auf die jeweilige Elektroinstallation abgestimmt, welche von Gebäude zu Gebäude variiert.
  • Neben der herkömmlichen Wallbox gibt es auch die smarte Wallbox. Diese kann mit anderen elektronischen Geräten vernetzt werden, zum Beispiel um Ladedaten an eine App zu übermitteln, und ist gegen Benutzung durch Fremde abgesichert. Ladevorgänge lassen sich digital erfassen, was vor allem den Abrechnungsprozess erheblich erleichtert.
  • Wallboxen funktionieren in der Regel mit Wechselstrom (AC) und sind somit Normalladestationen.
  • Für das zeitlich viel schnellere Aufladen braucht es Gleichstrom (DC). Diese Art des Aufladens ist deutlich kostenintensiver und rechnet sich nur in größeren Flotten und wenn die Fahrzeuge permanent im Einsatz sind.

Für Flottenbetreiber empfiehlt es sich, einen Plan zu erstellen, wie viele Elektrofahrzeuge in der Flotte Sinn machen und welche Ladebedürfnisse zu erwarten sind. Davon hängt ab, welche Art und Stückzahl der Wallboxen benötigt werden. Denkbar ist im Übrigen auch die Integration von Ladesystemen. Das bedeutet, dass die Ladesäule auch Nachbarunternehmen oder externen Nutzern zur Verfügung gestellt wird. Das kann auch eine zusätzliche Einnahmequelle sein, zum Beispiel bei Firmen mit öffentlichen Kundenparkplätzen. Jegliche Art von Ladeinfrastruktur ist beim Netzbetreiber anzumelden.

Dazu gibt es verschiedene Lösungen, eine für das eigene Unternehmen passende intelligente Ladeinfrastruktur aufzubauen.

Verschiedene Standorte, verschiedene Nutzergruppen, zentral gesteuert und automatisiert

Ideal ist, wenn die eingesetzten Ladesäulen mit einer passenden Software zur zentralen Verwaltung und Steuerung ausgestattet sind. Eine intelligente Ladeinfrastruktur sollte skalierbar sein und folgende Kriterien erfüllen:

  • Alle Ladestationen, über alle Niederlassungen hinweg, werden zentral verwaltet.
  • Zugänge werden autorisiert: Mitarbeiter können ihre Mitarbeiterausweise nutzen, Gäste erhalten RFID-Karten.
  • Lade- und Verbrauchshistorien können jederzeit eingesehen und überblickt werden.
  • Die Auslastung der Ladeinfrastruktur ist in Echtzeit verfolgbar.
  • Durch Optionen zur Fahrerverwaltung werden unterschiedliche Tarife für unterschiedliche Nutzergruppen wie, z.B. Mieter und Gäste oder Dienst und Poolfahrzeuge sowie private E-Fahrzeuge eingerichtet.
  • Öffentliches, kostenpflichtiges Laden wird über Ad Hoc Laden und E-Roaming angeboten. Fahrer, die dies nutzen wollen, scannen einfach den QR Code an den Ladestationen oder nutzen ihre Ladekarte.
  • Ladevorgänge werden vollautomatisiert abgerechnet: Am Monatsende erhalten angemeldete Nutzer der Ladeinfrastruktur eine Rechnung im Namen des Unternehmens.
  • Nutzer profitieren von einem einfachen E-Mobility Konzept und zahlen nur das, was sie wirklich verbraucht haben.
  • Alle Daten sollten nach DSGVO geschützt sein und jeder Ladevorgang sollte ZAG- und eichrechtskonform abgerechnet.

Dadurch ist es dem Unternehmen möglich, die Ladeinfrastruktur zentral zu überwachen und wirtschaftlich zu nutzen.

Die hohe Automatisierung aller Prozesse und Vorgänge, ermöglicht dem Fuhrparkmanager einen minimalen Zeit- und Ressourceneinsatz .

Und ein zusätzlicher Effekt: Durch die Kombination aus kostenpflichtigen und öffentlichen Ladevorgängen sowie der individuellen Gestaltung und Zuordnung von Ladetarifen, kann ein rentables Geschäftsfeld etabliert werden.

Ladepunkte sind Pflicht

Der Gesetzgeber sieht für den Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität bei gewerblichen Neubauten vor, dass mindestens ein Ladepunkt zu errichten ist. Zusätzlich muss bei mehr als sechs Parkplätzen jeder Dritte mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet sein. Bei einer größeren Renovierung von Nichtwohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen gilt das bereits für jeden fünften Parkplatz. Außerdem muss mindestens eine Ladesäule installiert werden.

Diese Regelungen gelten nicht, wenn sich ein Gebäude im Eigentum von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) befindet oder überwiegend von diesen genutzt wird. Außerdem bestehen Ausnahmen für Bestandsgebäude, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur sieben Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung überschreiten. Sogenannte Quartierslösungen sind ebenfalls möglich, also gemeinsame Ladepunkte für ein Viertel.

Neues Förderprogramm

Dank des neuen 300 Millionen Euro schweren Förderprogramms „Ladeinfrastruktur vor Ort“ sollen Betriebe beim Aufbau von Ladepunkten entlastet werden. Dies gilt als Ergänzung zum Förderkonzept „Gesamtsystem Ladeinfrastruktur“ und kommt insbesondere KMU und Gebietskörperschaften zugute, die mit ihren Investitionen den maximalen Fördergesamtbetrag von 200.000 Euro innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre nicht übersteigen. Konkret gefördert wird:

  • der Kauf von Normalladeinfrastruktur (AC und DC) von 3,7 kW bis 22 kW mit bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten, aber maximal 4.000 Euro pro Ladepunkt,
  • der Kauf von Schnellladeinfrastruktur (DC) von 22 kW bis 50 kW mit bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten, aber maximal 16.000 Euro pro Ladepunkt,
  • der Anschluss an Niederspannung inklusive Installations- und Aufbaukosten in Höhe von 80 Prozent der Gesamtkosten, aber maximal 10.000 Euro Förderung pro Standort,
  • der Anschluss an Mittelspannung in Höhe von 80 Prozent der Gesamtkosten, aber maximal 100.000 Euro Förderung pro Standort.

Aber Achtung – eine Förderung ist in der Regel an Vorgaben gebunden. Beispielsweise an eine Mindestbetriebsdauer. In allen Konstellationen muss der Strom aus erneuerbaren Energien bezogen werden. Kombinationen mit Pufferspeicher sind zulässig, wobei der maximale Förderbetrag analog zum dazugehörigen Netzanschluss berechnet wird. Ist der Ladepunkt eingeschränkt, aber mindestens für je zwölf Stunden an sechs Wochentagen nutzbar, wird die Fördersumme um 50 Prozent verringert. Die geförderten Ladepunkte müssen vertragsbasiertes Laden, Roaming und Ad-hoc-Laden ermöglichen. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt. Förderanträge können bis Ende dieses Jahres gestellt werden. Die Bearbeitung erfolgt im Windhundverfahren. Die Ladesäulen müssen bis zum 31.12.2022 errichtet werden.

Kurzum: Den Fuhrpark zu elektrifizieren, treibt derzeit viele Unternehmen um. Das ist Herausforderung und Chance zugleich. Insbesondere das Thema Ladeinfrastruktur sollte nicht auf die leichte Schulter genommen und gründlich im Team ausgearbeitet werden. Mit einigen Tipps und Tricks lässt sich aber für jeden Fuhrpark eine optimale Ladesituation zu fairen Preisen finden.

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Verschiedene Standorte, verschiedene Nutzergruppen, zentral gesteuert, automatisiert und skalierbar: Eine intelligente Ladeinfrastruktur, wie es das Bundle von ABL und reev bietet, bedeutet eine Zeit- und Ressourcenschonende Verwaltung für den Fuhrparkmanager. Auch neue zusätzliche Geschäftsmodelle für das Unternehmen sind dadurch denkbar.

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