Mit dem Beginn der Ferienzeit werden nun wieder die Samstags-Fahrverbote für Lkw aktiv. So soll bis Ende August Platz für den Reiseverkehr Platz geschaffen werden auf hochbelasteten Streckenabschnitten von Autobahnen und Bundesstraßen.
An allen Samstagen im Juli und August dürften Fahrzeuge über 7,5 Tonnen die betroffenen Autobahnen und Bundesstraßen zwischen 7 und 20 Uhr nur in Ausnahmefällen nutzen. So sollen die Routen während des Urlauberverkehrs entlastet werden; das allgemeine Sonntagsfahrverbot bleibt davon unberührt.
Betroffene Strecken
Die von der sogenannten Ferienreiseverordnung betroffenen Strecken sind auf der Internetseite des Bundesverkehrsministeriums aufgelistet. Zu ihnen gehören insgesamt 19 Autobahn-Abschnitte, vor allem im Ruhrgebiet/Rheinland und im Bereich München. Dazu kommen Abschnitte der Bundesstraßen B 31 und B 96/E 251.
Die Ausnahmen
Ausgenommen von den Fahrverboten sind unter anderem Lkw mit verderblicher Ware wie Fleisch, Fisch und Obst, Pannenhilfsfahrzeuge sowie Polizei-, Feuerwehr- und Militärfahrzeuge. (KH/SP-X)