Durch die neue WLTP-Verbrauchsmessung bei Pkw ist die Kfz-Steuer im Schnitt um 21,7 Prozent gestiegen; das teilte die Bundesregierung auf eine Anfrage des Parlaments mit. Lag der durchschnittlich zu zahlende Betrag im August 2018 bei 161 Euro, stieg er nach der Einführung des WLTP-Testverfahrens zum September auf 196 Euro.
WLTP-Test gilt als realitätsnäher
Der WLTP-Test zur Emissionsermittlung gilt als realitätsnäher als der zuvor angewandte NEFZ-Test. Entsprechend steigen bei den meisten Fahrzeugen die auf dem Prüfstand gemessenen CO2-Emissionen und somit der Normverbrauch an Benzin beziehungsweise Diesel.
Der CO2-Ausstoß ist die Hauptbemessungskomponente bei der Kfz-Steuer. Die Umstellung des Messverfahrens und die Neuberechnung der Steuer betrifft nur Fahrzeuge, die ab dem 1. September neu zugelassen wurden. Für ältere Autos ändert sich nichts.
Händler müssen WLTP-Werte noch nicht ausweisen
Wichtig für Neuwagenkäufer: Hersteller und Händler sind laut Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung noch nicht verpflichtet, die WLTP-Verbrauchswerte auszuweisen. Sie könnten den Verbrauch also weiterhin auf Basis des alten NEFZ-Prüfverfahrens angeben. Eine überarbeitete Energieverbrauchskennzeichnung, die das unterbindet, soll erst ab 1. April 2019 gelten.
Für Käufer eines Neuwagens bedeutet das, dass sie sich bei ihrem Händler oder dem Hersteller über die neuen Verbrauchswerte informieren sollten, um bereits im Vorfeld die Höhe der Steuer richtig einschätzen zu können.
Teils beträchtliche Steigerungen
Besonders stark war der Kostensprung zum September bei den Benzinern, wo die durchschnittliche Steuerbelastung von 104 Euro auf 137 Euro zugelegt hat - eine Steigerung um 31,7 Prozent. Bei den Dieseln erhöhte sich der Betrag um 20,1 Prozent beziehungsweise von 293 auf 352 Euro.
Die von der Regierung gelieferten Zahlen sind allerdings nur Annäherungswerte. Denn sie gehen davon aus, dass die Zusammenstellung der neu zugelassenen Pkw-Flotte in beiden betrachteten Monaten ungefähr gleich war. Ähnliche Werte ergeben sich jedoch auch, wenn man die Steuerbelastung einzelner Modelle betrachtet. So ist die Kfz-Steuer beim KleinstwagenVW Up! GTI um 32 Prozent auf mindestens 66 Euro gestiegen, beim Luxus-Geländewagen VW Touareg betrug das Plus knapp 25 Prozent auf 537 Euro. (SP-X/glp)
- Neuwagen unterliegen seit September 2018 dem neuen Prüfzyklus WLTP, der bei vielen Modellen höhere Verbrauchs- und Schadstoffwerte ausweist. Das macht sich bei den Kosten für die Kfz-Steuer bemerkbar. Was viele Autokäufer aber nicht wissen: Hersteller können die Werte immer noch nach dem alten Prüfverfahren angeben.
Seit 1. September 2018 fließen die WLTP-Werte in die Kfz-Steuer in Deutschland ein, die für ihre Berechnung unter anderem Hubraum, Erstzulassungsdatum und CO2-Wert einbezieht. Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, weist darauf hin, dass Hersteller und Händler laut Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung noch nicht verpflichtet sind, die WLTP-Verbrauchswerte auszuweisen. Sie könnten den Verbrauch also weiterhin auf Basis des alten NEFZ-Prüfverfahrens angeben. Eine überarbeitete Energieverbrauchskennzeichnung, die das unterbindet, soll erst ab 1. April 2019 gelten.
Für Neuwagenkäufer bedeutet das, dass sie sich bei ihrem Händler oder dem Hersteller über die neuen Werte informieren sollten, um bereits im Vorfeld die Höhe der Steuer richtig einschätzen zu können.