Foto: KÜS

Autofahren zu Corona-Zeiten

KÜS rät zur fristgerechten Hauptuntersuchung

Nur einige Bundesländer gewähren eine Fristüberschreitung für die Kfz-HU. Im Zweifel drohen zusätzliche Gebühren und die "vertiefte Untersuchung".

Auch zur Corona-Krise sollten Autofahrer die Hauptuntersuchung (HU) fristgerecht durchführen lassen. Zwar hat das Bundesverkehrsministerium empfohlen, dass die Polizeibehörden der Länder vorübergehend eine Fristüberschreitung für die ersten vier Monate der HU-Überziehung nicht sanktionieren, doch nicht alle Bundesländer folgen dieser Empfehlung.

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Darauf macht die Sachverständigenorganisation KÜS aufmerksam und rät Autofahren, die Fristen besser einzuhalten und sich gegebenenfalls bei ihrer Prüfstelle zu informieren, ob diese Ausnahmeregelung in ihrem Bundesland angewendet wird. Kommt es zu einer nicht geduldeten Fristüberziehung von mehr als zwei Monaten, wird die sogenannte "vertiefte Untersuchung"Pflicht. Diese beinhaltet eine Erhöhung der HU-Gebühr um 20 Prozent.

Bei überzogenen HU-Fristen kann es zudem im Schadensfall zu Problemen mit der Versicherung kommen. Zwar greift die Haftpflichtversicherung, aber gemäß der Allgemeinen Kraftfahrtversicherungs-Bedingungen hat der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung bis zu 5.000 Euro zu tragen (§ 5 Abs.3 Kraftfahrzeugplichtversicherungsordnung), wenn ihm ein Verschulden nachgewiesen werden kann. (Elfriede Munsch/ SP-X/ et)

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