Wer ihn hat, muss ihn bis zum 19. Januar 2022 abgeben: Der „Lappen“ wird zwangsweise durch die „Karte“ ersetzt, sonst ist ein Verwarngeld von 10 Euro fällig.
Foto: SP-X
Wer ihn hat, muss ihn bis zum 19. Januar 2022 abgeben: Der „Lappen“ wird zwangsweise durch die „Karte“ ersetzt, sonst ist ein Verwarngeld von 10 Euro fällig.

Glossar

Neujahr bringt neue Regeln für Autofahrer

Zum Jahreswechsel bringt die Bundesregierung neue Regeln für Autofahrer auf den Weg. Assistenzsysteme, alte Führerscheine, CO2-Preise und Masken sind die Punkte.

Neue Assistenten

Neue Pkw-Typen müssen ab dem 6. Juli mit zusätzlichen Assistenzsystemen ausgestattet sein. Vorgeschrieben ist unter anderem ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent (Intelligent Speed Assistance, ISA), der den Fahrer bei Überschreiten des aktuellen Tempolimits warnt. In der Regel dürfte dazu die Daten der kamerabasierten Verkehrszeichenerkennung genutzt werden. Zu den weiteren obligatorischen Helfern zählen ein Notbremsassistent und ein Notfall-Spurhalteassistent. Darüber hinaus werden ein Unfalldatenspeicher (Black Box) und eine Schnittstelle für eine alkoholempfindliche Wegfahrsperre zur Pflicht.

Höherer CO2-Preis belastet Spritpreis

Kraftstoff dürfte im kommenden Jahr teuer bleiben. Am 1. Januar erhöht sich der CO2-Preis auf 30 Euro pro Tonne, wodurch der Preis für den Liter Benzin um 8,4 Cent steigt. Diesel wird um 9,5 Cent teurer. Wie viel Kraftstoff letztendlich kostet, hängt aber auch von der Ölpreisentwicklung ab.

Im Verbandskasten müssen zwei Masken sein

Der Kfz-Verbandskasten muss künftig zwei Mund-Nasen-Masken enthalten. Das sieht eine Verordnung der Bundesregierung vor. Wann diese in Kraft tritt, ist noch unklar.

Reichweite für förderfähige Plug-in-Hybride wird angehoben

Die E-Auto-Prämie erhalten Käufer eines Plug-in-Hybriden ab dem 1. Januar nur noch, wenn das Modell eine elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern aufweist. Später sind 80 Kilometer vorgeschrieben – ursprünglich sollte das 2025 der Fall sein, die neue Bundesregierung will nun schon 2023 strenger werden. Bislang lag der Mindestwert bei 40 Kilometern beziehungsweise einem Maximal-Ausstoß von 50 Gramm CO2 pro Kilometer. Die Emissionsgrenze bleibt auch im kommenden Jahr unverändert.

Führerschein-Tausch

Viele alte Führerscheine verlieren im kommenden Jahr ihre Gültigkeit. Wer zwischen 1953 und 1959 geboren ist und noch ein rosafarbenes oder graues Dokument besitzt, muss dieses bis zum 19. Januar gegen einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein eintauschen. Der kostet 25 Euro und ist 15 Jahre gültig. Wer mit einem alten Führerschein in eine Polizeikontrolle gerät, zahlt ein Verwarngeld von 10 Euro. (Holger Holzer/SP-X/deg)

Förderung der E-Mobilität

Diese neuen Regeln und Vorschriften bringt 2020

Mit dem Jahreswechsel ändert sich auch im Bereich Mobilität einiges. Der ADAC hat die wichtigsten Punkte zusammengestellt.

    • Alternative Mobilität, Elektro-Antrieb, Recht, Dienstwagen

Verkehrspolitik

Das bedeutet der Koalitionsvertrag für Autofahrer

Mit dem Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung kommen zahlreiche Änderungen auf Autofahrer zu. Ein Verbrennerverbot wurde nicht beschlossen.

    • Wissen
Tanken-CO2-Preis.jpeg

Klimasteuer

CO2-Preis belastet Autofahrer mit 71 Euro

Der Klimagasausstoß soll durch den CO2-Preis teurer gemacht werden. Autofahrer spüren ihn aber zunächst kaum.

    • Steuern

Verwarnungsgeld bei Nichtbeachtung

Das gehört alles in den Verbandskasten hinein

Welche DIN-Norm gilt, wie verhält es sich mit dem Ablaufdatum, wann muss der Verbandskasten ausgetauscht werden? bfp fuhrpark klärt auf.

    • Recht, Firmenwagen, Dienstwagen

Tipps & News rund um Fuhrparkmanagement und betriebliche Mobilität:der fuhrpark.de-Newsletter

Abonnieren Sie jetzt den kostenlosen fuhrpark.de-Newsletter!