Foto: Copyright: Hans Geel - fotolia.com
Erste Hilfe Set mit Pflastern und Schere
First aid kit with bandage and scissors on white table

Inhaltsverzeichnis

Verwarnungsgeld bei Nichtbeachtung

Das gehört alles in den Verbandskasten hinein

Welche DIN-Norm gilt, wie verhält es sich mit dem Ablaufdatum, wann muss der Verbandskasten ausgetauscht werden? bfp fuhrpark klärt auf.

Von Dr. Katja Löhr-Müller

Fuhrparkleiter leben gefährlich, was Haftungsfragen betrifft. Daher versuchen Sie, bei der Firmenfahrzeugüberlassung an Mitarbeiter an alles zu denken. Dazu gehört auch die Frage, welche Anforderungen der Verbandskasten in einem Firmenfahrzeug erfüllen muss und ob es dazu Regelungen gibt. Dass ein Verbandskasten ins Fahrzeug gehört, weiß jeder Autofahrer. Aber nur welcher?

Verbandskasten: welchen nehmen?

Surft man im Internet, wird man mit vielen DIN-Normen konfrontiert. Da gibt es große und kleine Verbandskästen, Verbandskästen für unterschiedliche Betriebsarten usw. Spielt es eine Rolle, ob der Fahrer mit einem Pkw, kleinem Transporter, Lkw oder gar mit einem Omnibus unterwegs ist? Und wer haftet für die richtige Auswahl?

Häufig reicht ein Blick in die gesetzlichen Bestimmungen. So auch hier. Maßgebend ist § 35h der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Die StVZO regelt die Anforderungen an ein Kraftfahrzeug. Dort heißt es:

(1) In Kraftomnibussen sind Verbandkästen, die selbst und deren Inhalt an Erste-Hilfe-Material dem Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998 oder Ausgabe Januar 2014 entsprechen, mitzuführen, und zwar mindestens

  1. ein Verbandkasten in Kraftomnibussen mit nicht mehr als 22 Fahrgastplätzen,

  2. zwei Verbandkästen in anderen Kraftomnibussen.

(2) Verbandkästen in Kraftomnibussen müssen an den dafür vorgesehenen Stellen untergebracht sein; die Unterbringungsstellen sind deutlich zu kennzeichnen.

(3) In anderen als den in Absatz 1 genannten Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern, Zug- oder Arbeitsmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben sowie anderen Zug- oder Arbeitsmaschinen, wenn sie einachsig sind, ist Erste-Hilfe-Material mitzuführen, das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998 oder Ausgabe Januar 2014 entspricht. Das Erste-Hilfe-Material ist in einem Behältnis verpackt zu halten, das so beschaffen sein muss, dass es den Inhalt vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend schützt.

(4) Abweichend von den Absätzen 1 und 3 darf auch anderes Erste-Hilfe-Material mitgeführt werden, das bei gleicher Art, Menge und Beschaffenheit mindestens denselben Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung erfüllt.

Was alles in den Verbandskasten hinein gehört

Für alle Kraftfahrzeuge, die über 6 km/h fahren dürfen, ist also die DIN 13 164 erste Wahl. In der Ausgabe 2014 beinhaltet sie:

  • 1 Heftpflasterspule DIN 13019-A 5 m x 2,50 cm

  • 1 Pflasterset

  • 4 Wundschnellverband DIN 13019-EL, 10 cm x 6 cm

  • 2 Fingerverbände-EL, 12 cm x 2 cm

  • 2 Fingerkuppenverbände

  • 2 Pflasterstrips-WF, 1,9 cm x 7,2 cm

  • 4 Pflasterstrips-WF, 2,5 cm x 7,2 cm

  • 1 Verbandpäckchen DIN 13151-K, einzeln steril

  • 2 Verbandpäckchen DIN 13151-M, einzeln steril

  • 1 Verbandpäckchen DIN 13151-G, einzeln steril

  • 1 Verbandtuch DIN 13152-BR 40 cm x 60 cm, einzeln steril

  • 1 Verbandtuch DIN 13152-A 60 cm x 80 cm, einzeln steril

  • 2 Fixierbinde DIN 61634-FB 6 6 cm, cellophaniert

  • 3 Fixierbinde DIN 61634-FB 8 8 cm, cellophaniert

  • 1 Rettungsdecke 160 cm x 210 cm, silber/gold

  • 3 Pack á 2 Wundkompressen 10 cm x 10 cm, paarweise steril

  • 2 Dreiecktuch DIN 13168-D Vlies

  • 1 Schere DIN 58279-A 145

  • 2 Feuchttücher zur Hautreinigung

  • 1 Btl. á 4 Vinylhandschuhe DIN EN 455

  • 1 Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen mit Inhaltsverzeichnis

Auch "anderes Erste-Hilfe-Material" ist erlaubt

Da nach § 35h Abs. 4 StVZO aber auch anderes Erste-Hilfe-Material mitgeführt werden kann, wenn es mindestens der DIN 13 164 entspricht, können auch die für Betriebe vorgegebenen Füllungen nach der DIN 13157 oder der DIN 13169 verwendet werden. Die DIN 13157 beinhaltet sogar mehr als der übliche Kfz-Verbandskasten. Die DIN 13169 schreibt zudem größere Mengen an Erste-Hilfe-Material vor, da diese DIN für Betriebe mit mehr Mitarbeitern zum Tragen kommt.

Nicht erforderlich ist es allerdings, Kraftfahrzeuge, die in einem bestimmten gewerblichen Bereich eingesetzt werden, mit jenen Verbandskästen auszurüsten, die ansonsten für diesen Gewerbebereich gelten. Wer also Transporter im Baubereich einsetzt, darf im Fahrzeug dennoch einen Verbandskasten der DIN 13 164 nutzen.

Verbandskasten: Guter Ersatz schon für kleines Geld

Die Erstversorgung von Unfallopfern kann Leben rettten. Doch der Wille allein reicht oft nicht, es muss auch geeignetes Verbandsmaterial parat sein.
Artikel lesen

Dass auf der Baustelle selbst andere DIN-Normen gelten, spielt dabei keine Rolle. Das geht ausdrücklich aus der Unfallverhütungsvorschrift "Erste Hilfe" (GUV-V A 5 Ausführungsanweisung zu § 5) hervor. Dort heißt es: "Für Tätigkeiten im Außendienst, insbesondere für die Mitführung von Erste-Hilfe-Material in Werkstattwagen und Einsatzfahrzeugen, kann auch der Kraftwagen-Verbandkasten nach DIN 13 164 als kleiner Verbandkasten verwendet werden."

Ablaufdatum – muss nun der Kasten ausgetauscht werden?

Immer wieder gibt es Streit über die Frage, ob ein Verbandskasten nach dem Ablaufdatum ausgetauscht werden muss. Das Ablaufdatum gilt nicht für den gesamten Verbandskasten, sondern nur für die darin beinhalteten sterilen Materialien. Allerdings ist der komplette Tausch häufig kostengünstiger als der Austausch einzelner Gegenstände. Aus der StVZO ergibt sich selbst keine Pflicht zum Austausch.

Jedes Firmenfahrzeug wird jedoch gewerblich eingesetzt, da mit ihm betrieblich veranlasste Fahrten durchgeführt werden. In diesem Fall trifft den Halter, also das Unternehmen, die Pflicht, einen Austausch zum Ablaufdatum vorzunehmen.

Denn das Unternehmen gilt insoweit als Betreiber des Verbandskastens und unterliegt damit dem Medizinproduktegesetz. Zudem schreibt die Unfallverhütungsvorschrift "Erste Hilfe" in § 5 vor, dass der Unternehmer für eine rechtzeitige Erneuerung zu sorgen hat. Das gilt auch für das Betriebsmittel Kraftfahrzeug.

Das Nichtmitführen des "Erste-Hilfe-Materials" kann gegen den Fahrer übrigens mit einem Verwarnungsgeld von 5 bis 25 Euro geahndet werden.

„Round Table Deutschland“ bringt ausgemusterte, aber noch verwendbare Verbandkästen in die Ukraine.

Hilfe für die Ukraine

Ukraine: Helfen mit Verbandskästen

Die Aktion „Round Table Deutschland“ transportiert alte, aber noch brauchbare Verbandskästen in die Ukraine. So können Sie helfen.

    • Fuhrparkmanagement
Während der Corona-Pandemie haben sich medizinische Gesichtsmasken als hilfreich beim Schutz vor Ansteckungen erwiesen. Im Verbandskasten sollen deshalb künftig zwei Stück mitgeführt werden, um die Kontamination von Wunden, sowie die Übertragung von Krankheiten über die Atemluft und den Speichel, zu verhindern.

Gesetzesänderung

Zwei Gesichtsmasken müssen im Verbandskasten liegen

Seit dem 1. Februar müssen in neu produzierten Verbandskästen zwei medizinische Gesichtsmasken vorhanden sein.

    • Urteile

Sicherheit

Verbandskasten: Guter Ersatz schon für kleines Geld

Die Erstversorgung von Unfallopfern kann Leben rettten. Doch der Wille allein reicht oft nicht, es muss auch geeignetes Verbandsmaterial parat sein.

    • Dienstwagen, Firmenwagen, Zubehör
Wer ihn hat, muss ihn bis zum 19. Januar 2022 abgeben: Der „Lappen“ wird zwangsweise durch die „Karte“ ersetzt, sonst ist ein Verwarngeld von 10 Euro fällig.

Glossar

Neujahr bringt neue Regeln für Autofahrer

Zum Jahreswechsel bringt die Bundesregierung neue Regeln für Autofahrer auf den Weg. Assistenzsysteme, alte Führerscheine, CO2-Preise und Masken sind die Punkte.

    • Wissen

Tipps & News rund um Fuhrparkmanagement und betriebliche Mobilität:der fuhrpark.de-Newsletter

Abonnieren Sie jetzt den kostenlosen fuhrpark.de-Newsletter!