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Winterreifen

Nicht vergessen: Der nächste Winter kommt bestimmt

„Von O(ktober) bis O(stern).“ Nicht nur dieser bekannten Eselsbrücke zufolge sollte der Wechsel auf Winterreifen nicht mehr in allzu großer Ferne liegen.

Auch wenn der Gedanke an die kalte Jahreszeit angesichts des schönen Spätsommerwetters der vergangenen Tage schwerfallen mag – der nächste Winter kommt bestimmt. Und das im Zweifel sogar meist schneller als gedacht. Der Termin für den Wechsel von Sommer- auf Winterreifen sollte daher rechtzeitig festgelegt werden.

Seit Anfang 2018 ist das Alpine-Symbol – Schneeflocke in stilisiertem Berg – neue Pflicht für alle Winterreifen. Das Autoleasing- und Fuhrparkmanagementunternehmen LeasePlan Deutschland GmbH rät allen Do-it-yourself-Reifenwechslern beim Neukauf auf das Winterreifen-Symbol zu achten und allen Autofahrern, die nicht selbst Hand anlegen, den Reifenwechseltermin frühzeitig zu vereinbaren. Denn mit dem ersten Laub auf regennassen Straßen beginnt die Hochsaison bei den Reifenhändlern und in den Autowerkstätten.

Herstellungsdatum des Reifens ist entscheidend

M+S Reifen ohne Schneeflockensymbol sind zwar bis zum 30. September 2024 gesetzlich als wintertauglich zulässig, allerdings nur, wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt wurden.

Sollte sich herausstellen, dass neue Reifen angeschafft werden müssen, empfiehlt es sich rechtzeitig neue, für den jeweiligen Fahrzeugtyp zugelassene Reifen zu kaufen. Ein kurzfristiger Engpass bei der Beschaffung wird nicht als Entschuldigung gewertet, wenn bei winterlichen Verhältnissen Sommerreifen zum Einsatz kommen.

Sommerreifen im Winter gefährden den Versicherungsschutz

Wer im Winter mit Sommerreifen fährt und es aufgrund der winterlichen Fahrbahnbeschaffenheit zu einem Unfall kommt, gefährdet auch seinen Vollkasko-Versicherungsschutz. Denn wer bei erkennbar winterlichen Fahrbahnverhältnissen im Zielgebiet mit Sommerreifen losfährt, handelt grob fahrlässig und riskiert damit den Versicherungsschutz.

Dr. Christoph Hartleb, beratender Rechtsanwalt von LeasePlan Deutschland, kennt die Konsequenzen: „Die Bußgelder für falsche Bereifung bei Schnee, Eis, Glätte oder Matsch im Winter sind gestaffelt, aber in jedem Falle wird ein Punkt beim Kraftfahrt-Bundesamt dazu gebucht.“ Adressat eines Bußgeldes sei im Übrigen nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter, der die Inbetriebnahme ohne die erforderliche Bereifung anordnet oder zulässt. Hier ist eine Geldbuße von 75,00 Euro, verknüpft mit einem Punkt, fällig.

Und noch ein Tipp für alle, die nicht nur an den Winter, sondern auch an den Skiurlaub denken: Bei der Fahrt mit dem Pkw ins Ausland auf jeden Fall vorher Informationen über die Winterreifenpflicht im jeweiligen Land einholen. In manchen Ländern gibt es feste Zeiträume, in denen die Fahrzeuge mit Winterreifen ausgerüstet sein müssen. Informationen hierzu gibt es im Internet, beispielsweise unter www.adac.de.

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