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Stichtag 1. September

WLTP-Umstellung: PS Tax berechnet Kfz-Steuer

"Die Lösung kennt alle Berechnungsalgorithmen und liefert die Differenzwerte", verspricht das Unternehmen.

Ab 1. September werden nur noch Fahrzeuge zugelassen, deren Emission nach dem EU-weit einheitlichen Prüfverfahren WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) gemessen wurden.

Kfz-Steuern prüfen ist "lästige Angelegenheit"

Flottenzulasser stellt dies vor organisatorische Herausforderungen: "Die per Lastschrift abgebuchten Kfz-Steuern zu prüfen, ist für Flottenbetreiber eine lästige Angelegenheit. Meist beschränken sich die Kontrollen auf Stichproben", weiß Carsten Schäfer, Director Fleet bei PS-Team. "So rutschen immer wieder Fahrzeuge durch, die schon lange nicht mehr im Pool sind."

Das neue Prüfverfahren WLTP erhöht die Komplexität der Prüfungen, denn der WLTP-Wert wirkt sich zusätzlich auf die Berechnung aus, was die festgesetzte Steuer unter Umständen anhebt.

PS Tax berücksichtigt laut Schäfer diese möglichen Unterschiede "Die Lösung kennt alle Berechnungsalgorithmen und liefert die Differenzwerte. Auch im folgenden Clearing mit den Behörden unterstützt wir unsere Kunden und überwachen die Korrekturen."

Das leistet PS-Team

In der Business Unit Fleet bündelt PS-Team sämtliche Fahrzeugein- und -aussteuerungsprozesse von Mobilitätsdienstleistern, Car-Sharing-Anbietern, Fuhrparks, Autovermietern und Leasinggesellschaften in Europa.

Neben behördlichen Vorgängen, Überführungen und dem Dokumentenmanagement übernimmt PS-Team weitere Dienstleistungen wie etwa das Strafzettelmanagement und die Protokollierung von Gefahrenübergängen. (red)

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