Foto: SP-X

Richtiges Verhalten an der Bushaltestelle

Das Passieren einer Bushaltestelle mit dem Auto bedarf einiger Umsicht. Denn die Straßenverkehrsordnung (STVO) verlangt vom Pkw-Fahrer besondere Rücksichtnahme. Einfach Vorbeifahren kann unter Umständen teuer werden und Punkte in Flensburg einbringen. Eine offizielle Bushaltestelle ist durch ein Schild mit grünem H auf gelben Grund gekennzeichnet (Verkehrszeichen 224), Paragraf 20 der STVO regelt das Verhalten.

Grundsätzlich gilt, dass an Bussen, sei es ein Linien- oder Schulbus, die an einer Haltestelle halten, nur vorsichtig vorbeigefahren werden darf. Das trifft auch auf den Gegenverkehr zu. Das heißt, der Autofahrer muss die Geschwindigkeit reduzieren und die Haltestelle mit erhöhter Bremsbereitschaft und mit einem seitlichen Abstand von ca. 2 Metern passieren.

Steht jedoch ein Bus mit eingeschaltetem Warnblinker an der Haltestelle, muss der Autofahrer auf Schritttempo reduzieren. Schrittgeschwindigkeit liegt zwischen 4 und 7 km/h. Die Tempobeschränkung gilt übrigens auch für die Gegenfahrbahn. Eine Ausnahme besteht nur, wenn die Fahrbahnen baulich voneinander getrennt sind. Bei Zuwiderhandlung wird eine Geldbuße von 15 Euro fällig. Wird nicht nur zu schnell gefahren, sondern kommt es auch zu einer Gefährdung von Passanten, steigt die Geldstrafe auf mindestens 60 Euro und es gibt einen Punkt in Flensburg.

Hat der Bus bereits beim Ansteuern einer Haltestelle die Warnblinkanlage aktiviert, müssen Autofahrer ganz besonders vorsichtig agieren. Mit dem Einschalten der Warnblinkanlage signalisiert der Busfahrer, dass es sich um eine besonders gefährliche Haltestelle handelt. Diese finden sich oft an Schulen oder an Unfallschwerpunkten. Der Bus darf während des Ansteuerns der Haltestelle nicht überholt werden. Der Grund dafür liegt auf der Hand. Es könnten Passanten noch schnell versuchen, die Fahrbahn zu queren, um den Bus noch rechtzeitig zu erreichen. Überholt man trotzdem, drohen ein Bußgeld in Höhe von bis zu 70 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Setzt der Busfahrer den linken Blinker, um die Haltestelle zu verlassen, müssen andere Fahrzeuge dem Bus Vorfahrt gewähren. Tun sie das nicht, kostet das mindestens 5 Euro. An Haltestellen gilt zudem Halteverbot. 15 Meter vor und hinter dem Schild sowie auf der Fahrbahnmarkierung ist Halten und Parken verboten. Einzig Taxen dürfen kurz halten, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen.

Quelle: spotpress.de/Elfriede Munsch/SP-X

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