Wenn ein herabfallender Ast eines zur Kommune gehörenden Baumes ein Auto schädigt, muss die Gemeinde für den Schaden aufkommen, wie nun das Landgericht Koblenz urteilte. In dem verhandelten Fall (Az. 1 O 72/20) wurde ein auf dem Stadtwald-Parkplatz parkendes Auto von einem vier Meter langen Ast getroffen. Der Fahrer sah die Stadt als Eigentümerin des Waldes in der Verantwortung und klagte auf Schadenersatz, da diese seiner Ansicht nach ihrer Kontrollpflicht in unzureichender Weise nachgekommen sei.
Astbruchgefähr hätte erkannt werden müssen
Kontrolliert wurde zuletzt im Januar, der Vorfall ereignete sich im Juni. Der Kläger war der Ansicht, dass im April eine weitere Kontrolle hätte erfolgen müssen. Die Kommune war der Ansicht, dass eine Halbjahrestaktung ausreiche und unentdecktes Totholz eben Restrisiko für parkende Autos sei. Ein Sachverständiger sowie ein Revierförster bestätigten jedoch dem Gericht, dass bei ordnungsgemäßer Kontrolle die Astbruchgefahr hätte erkannt werden müssen und sahen darin eine Pflichtverletzung. Die Richter verurteilten die Stadt zu rund 7.400 Euro Schadenersatz. (Mario Hommen/SP-X/dnr)