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Juristischer Fallstrick

Autoeinbruch: Wann die Versicherung nicht zahlt

Das ist ärgerlich: Nicht immer, wenn aus einem geknackten Auto Gegenstände entwendet werden, kommt die Versicherung für den entstandenen Schaden auf.

Wird ein Auto-Schloss elektronisch geknackt, muss die Versicherung nicht zahlen. Die Hausratversicherung muss bei fehlenden Aufbruchspuren nicht für die aus einem Auto entwendeten Gegenstände aufkommen, selbst wenn es möglich erscheint, dass Diebe den Verriegelungsmechanismus elektronisch manipuliert haben könnten. ARAG verweist auf das entsprechende Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az.: 32 C 2803/18 (27) hin.

Hausratsversicherung: Gericht weis Klage ab

Der Kläger forderte von seiner Hausratversicherung 3.000 Euro, weil unbekannte Täter aus seinem abgestellten Fahrzeug verschiedene Gegenstände entwendet hatten, ohne Aufbruchspuren zu hinterlassen.

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Das Gericht hat die Klage abgewiesen und zur Begründung ausgeführt, der Kläger habe ein "Aufbrechen" nicht beweisen können, weil Aufbruchspuren nicht vorhanden waren. Versichert sei nur der "Einbruchsdiebstahl", der zwangsläufig Spuren hinterlassen müsse.

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