Mensch-Maschine-Interaktion-fuer-autonome-Fahrzeuge.jpeg
Foto: Continental

Autonomes Fahren

Der Weg für fahrerlose Autos ist frei

Ganz auf den Menschen verzichten will das neue Gesetz zum autonomen Fahren aber nicht.

Die Bundesregierung hat nun ein Gesetzespaket zum autonomen Fahren beschlossen, das den Betrieb von selbst fahrenden Robotermobilen erlaubt. Es soll im Mai in Kraft treten und mindestens bis zur Etablierung einer europaweiten Regelung gelten. Die Regierung will mit den getroffenen Regelungen die gute Position der Bundesrepublik und der hiesigen Autoindustrie in diesem Technik-Feld sichern.

Private Pkw zunächst ausgenommen

Das neue Gesetz bezieht sich vor allem auf Autos, die ohne Fahrzeugführer autonom unterwegs sind, also ohne Sicherheitsfahrer an Bord auskommen. Bei diesen sogenannten Level-4-Fahrzeugen handelt es sich in erster Linie um Robotaxis, Shuttle-Busse oder automatisierte Lieferwagen. Für private Pkw dürfte Level-4-Technik zunächst keine große Rolle spielen.

Genehmigungen sind eingeschränkt

Erlaubt wird das fahrerlose Fahren von dem Gesetz nur in jeweils bestimmten, festgelegten Betriebsbereichen, die von dem Fahrzeug nicht verlassen werden dürfen. Dabei kann es sich um bestimmte Innenstadt-Regionen oder einen Universitäts-Campus handeln, aber auch um Autobahnen-Etappen oder spezielle Abschnitte anderer Straßen. Für die Genehmigung sind die Bundesländer zuständig.

Menschlicher Einsatz weiterhin erforderlich

Während des Betriebs müssen die Roboterautos von einer Art Leitwarte – im Entwurf als „Technische Aufsicht“ bezeichnet – überwacht werden, die bei Problemen oder Gefahren eingreift, aber nicht permanent das Geschehen überwacht. Das Gesetz spricht dabei von natürlichen Personen, die das Fahrzeug aus der Ferne deaktivieren und freigeben können. Letztlich bleibt demnach ein Mensch für den unfallfreien Betrieb verantwortlich – auch wenn dieser nicht mehr an Bord sitzen muss. Gleichzeitig soll aber auch das Fahrzeug in der Lage sein, jederzeit in einen sicheren Betriebszustand zu schalten – notfalls also beispielsweise anzuhalten. Die Kommunikation zwischen Fahrzeug und Leitwarte soll über eine „ausreichend sichere Funkverbindung“ erfolgen.

Daten werden gesammelt

Die Halter sollen darüber hinaus verpflichtet werden, die während der Fahrt anfallenden Daten zu speichern und bei Bedarf an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder Forschungseinrichtungen weiterzuleiten. Das soll bei der Weiterentwicklung der Technik des autonomen Fahrens helfen. Denn die ist – das weiß auch der Gesetzentwurf – zum Start nicht perfekt.

(Holger Holzer/SP-X/JL)

Autonomer Shuttle-Service

Daimler und Bosch bringen Taxi ohne Fahrer

In Kalifornien soll ein Pilotversuch mit autonomen Shuttle-Fahrzeugen gestartet werden.

    • Alternative Mobilität

ADAC-Test zeigt Defizite auf

Suche nach der idealen Mobilitäts-App

Wer mit verschiedenen Verkehrsmitteln unterwegs ist, muss meist mehrere Apps nutzen. Das ist ein Ergebnis der ADAC-Stichprobe.

    • Alternative Mobilität

Recht

Urteile zu Eis und Schnee

Der Winter birgt für Autofahrer, aber auch für Besitzer eines öffentlich zugänglichen Grundstücks besondere juristische Gefahren.

    • Urteile
Vor fünf Jahren brachte Opel den Grandland X auf den Markt und wurde für die Rüsselsheimer ein Erfolg auch im Fuhrparkmarkt. Mit dem Facelift des kompakten SUVs 2021 hat sich optisch und technisch einiges getan und das X fiel aus dem Namen.

bfp-Fahrtest

Opel Grandland: Sparsamer Allrounder

Viel Platz, bequeme Sitze und ein passender Motor – das alles spricht für den Opel Grandland als Dienstwagen.

    • Betriebskosten, Dienstwagen, Fahrzeugtest, Firmenwagen, Kompaktklasse, SUV

Tipps & News rund um Fuhrparkmanagement und betriebliche Mobilität:der fuhrpark.de-Newsletter

Abonnieren Sie jetzt den kostenlosen fuhrpark.de-Newsletter!